Deutsche Rentenversicherung

Verbindungsstelle für die Republik Serbien

Zwischen Deutschland und Serbien wird im Bereich der sozialen Sicherheit das mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien am 12. Oktober 1968 geschlossene Sozialversicherungsabkommen weiter angewandt. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd ist eine der Verbindungsstellen für die Durchführung dieses Abkommens im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer ist für Sie zuständig?

  • Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt haben, ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd zuständig.
  • Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – BfA –) gezahlt, ist diese Ihr Ansprechpartner.
  • Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt haben, ist sie für Sie der richtige Ansprechpartner.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd werden daher Anträge auf Kontenklärung und Rentenanträge von Versicherten bearbeitet, die

  • in Deutschland wohnen und (auch) in Serbien gearbeitet haben oder
  • in Serbien wohnen und (auch) in Deutschland gearbeitet haben  oder
  • sich als serbische(r) Staatsangehörige(r) gewöhnlich außerhalb Deutschlands oder Serbiens aufhalten. 

Unsere Serviceleistungen

  • Wir beantworten Ihre individuellen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.
  • Wir teilen Ihnen auf Ihren Antrag die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informieren Sie im Rahmen einer Rentenauskunft oder der Renteninformation auch über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.
  • Wir bearbeiten Ihren Antrag auf eine Rente oder auf Beitragserstattung aus der deutschen Rentenversicherung.
  • Wir leiten Ihren Antrag auf eine Rente aus der serbischen Rentenversicherung an den dortigen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Wir zahlen die deutsche Rente nach Serbien, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben.

Internationale Beratungstage

Die deutsche und serbische Rentenversicherung bieten regelmäßig gemeinsame Beratungstage an. Sie erhalten dort in einem persönlichen Gespräch alle Informationen zum deutschen und serbischen Rentenrecht.

Orte und Termine finden Sie hier.

Nähere Informationen

zum Sozialversicherungsabkommen mit Serbien enthalten die zweisprachigen Merkblätter im Anhang und die folgende Broschüre:

Formulare

In der Anlage finden Sie auch ausfüllbare PDF-Vordrucke für Anträge auf Versicherten- und Hinterbliebenenrenten sowie den Beschäftigungsfragebogen in beiden Sprachen.

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