Deutsche Rentenversicherung

Zypern

Ihre Ansprechpartner in Deutschland und Zypern

Sie haben in Deutschland und im griechischen Teil von Zypern gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Zypern Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Zypern und arbeiten jetzt in Deutschland?

Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Zypern gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.

Verbindungsstelle Zypern

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie

  • in Deutschland wohnen und Ihr letzter außerdeutscher Beitrag an die zypriotische Rentenversicherung entrichtet wurde

und/oder

  • in Zypern wohnen.

Was wir tun

Als zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bieten wir Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:

  • wir bearbeiten Ihren Antrag auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung
  • wohnen Sie in Deutschland, leiten wir für Sie beim zypriotischen Versicherungsträger das Rentenverfahren ein
  • wohnen Sie in Zypern, zahlen wir Ihre Rente dorthin
  • in Zusammenarbeit mit den ausländischen Trägern klären wir für Sie Ihre deutschen und ausländischen Versicherungszeiten
  • wir übersenden Ihnen auf Wunsch eine persönliche Rentenauskunft

Sie waren in Zypern beschäftigt und möchten die dort zurückgelegten Versicherungszeiten klären lassen? Dann füllen Sie bitte den unten angehängten Vordruck E 207 aus und senden Sie ihn zusammen mit Ihrer deutschen Versicherungsnummer an die

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Adalbert-Stifter-Straße 105
70437 Stuttgart

Zusätzliche Informationen haben wir auch in der folgenden Broschüre für Sie zusammengetragen. Diese Angaben sind allerdings unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für nähere Informationen und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den ausländischen Versicherungsträger.

Servicetelefon in griechischer Sprache

Die Verbindungsstelle Griechenland/Zypern der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten und Rentnern einen besonderen Service: telefonische Auskunft in griechischer Sprache.

Über die gebührenpflichtigen Rufnummern 0711 848-15111 und 0711 848-15113 (aus Griechenland: 0049 711 848 15111 und 0049 711 848 15113) erhalten Sie nicht nur allgemeine, sondern auch individuelle Auskünfte und können Verfahrensfragen klären - und zwar sowohl in deutscher als auch in griechischer Sprache.

Die Rufnummern sind jeweils donnerstags von 8 bis 12 Uhr (in Griechenland osteuropäische Zeit = 9 bis 13 Uhr) geschaltet.

Fragen zum zypriotischen Rentenrecht

Als deutsche Verbindungsstelle für Zypern geben wir Ihnen gerne auch allgemeine Auskünfte zum zypriotischen Rentenrecht. Verbindliche Auskünfte und spezielle Informationen erhalten Sie bei den zuständigen zypriotischen Versicherungsträgern:

Social Insurance Services of the Ministery of Labour and Social Insurance
7 Byron Avenue
14765 Nicosia
Telefon 0035722401638
Fax 0035722672984
interrel@sid.mlsi.gov.cy
www.mlsi.gov.cy/sid

Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Zypern

Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Zypern und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet. Dafür benötigen Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter eine A1-Bescheinigung.

Weitere Informationen zur A1-Entsendebescheinigung

Ausnahmevereinbarung

Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 24 Monate sein wird oder es sich aus anderen Gründen nicht um eine Entsendung handelt, können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich dafür an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).

Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen:
Bitte beantragen Sie die Entsendebescheinigung oder die Ausnahmevereinbarung rechtzeitig, bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Zypern beginnen. 

Kontakt

Hauptverwaltung Stuttgart

Kontakt Bund

Kontakt Knappschaft-Bahn-See

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