Deutsche Rentenversicherung

Was ist zu veranlassen?

Antrag stellen oder nicht?

Sie befinden sich bereits in einem Verfahren oder möchten einen Antrag stellen?

Es ist noch ein Streitverfahren über die Anrechnung von Ghetto-Beitragszeiten anhängig

Ist in Ihrem Fall noch ein Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren über Ghetto-Beitragszeiten nach dem ZRBG und gegebenenfalls über die Zahlung einer deutschen Rente anhängig, prüfen wir von uns aus, ob jetzt eine Anerkennung dieser Zeiten und eine Rentenzahlung möglich ist. Gegebenenfalls erhalten Sie einen neuen Bescheid. Dazu brauchen Sie keinen gesonderten Antrag zu stellen. Diese anhängigen Streitverfahren bearbeiten wir bevorzugt.

Ist in Ihrem Fall noch ein Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren über einen früheren Rentenbeginn anhängig, so prüfen wir von Amts wegen, ob dieser frühere Rentenbeginn möglich ist und informieren Sie über die Gestaltungsvarianten Ihrer Rente.  

Eine Rente wird bereits bezogen

Sofern Sie bereits eine deutsche Rente beziehen, diese aber nicht bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt (1.7.1997 beziehungsweise Vollendung 65. Lebensjahr nach 1.7.1997), werden wir Sie über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf die neue Regelung informieren.

Grundsätzlich sollen alle von der Neuregelung betroffenen Rentenbezieher bereits im Vorfeld - also von Amts wegen - über die individuellen Auswirkungen durch ein Schreiben informiert werden. Hiermit wird den Rentenbeziehern die Möglichkeit erklärt, dass sie selbst entscheiden können, ob sie eine Nachzahlung mit einem früheren Rentenbeginn wünschen oder ob es bei dem bisherigen Rentenbeginn und Rentenbetrag verbleiben soll.

Versicherte, welche zwar eine Rentenzahlung erhalten jedoch Zeiten geltend machen, die sich durch die Gebietserweiterung ergeben, müssen einen Antrag stellen.

Ein Rentenantrag ist noch nicht gestellt worden

Wenn Sie in der Vergangenheit noch keinen Antrag auf eine deutsche Rente gestellt haben und daher auch keine deutsche Rente erhalten, aber meinen, die Voraussetzungen nach dem ZRBG zu erfüllen, sollten Sie möglichst schnell einen Rentenantrag stellen. Den Antrag richten Sie bitte unter genauer Angabe Ihrer Personalien zunächst formlos an die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Sie wird Ihren zuständigen deutschen Versicherungsträger ermitteln, von dem Sie weitere Nachricht erhalten.

Den Antrag sollten Sie auch dann stellen, wenn Sie noch keine Beweismittel beziehungsweise Zeugenerklärungen über die beantragten Ghetto-Beitragszeiten haben. Ihr zuständiger deutscher Versicherungsträger wird Ihnen nach Möglichkeit behilflich sein, die Beweismittel zu beschaffen.

Bei Aufenthalt in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Staat, mit dem Deutschland ein zweiseitiges Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (zum Beispiel mit Israel oder den USA), können Sie den Antrag nach dem ZRBG auch beim ausländischen Rentenversicherungsträger stellen. Dieser leitet den Antrag dann umgehend an den deutschen Versicherungsträger weiter.

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