Deutsche Rentenversicherung

Bundeswehr- und Freiwilligendienste

Mit einem Wehr- oder Freiwilligendienst sammeln Sie wertvolle Zeiten für Ihre Rente.

Im Dienst unserer Gesellschaft

Egal, ob Sie sich beruflich erst orientieren oder einfach ganz praktisch Gutes tun wollen: Eine breite Einsatzpalette bieten dafür das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), der Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder auch der Freiwillige Wehrdienst.

Freiwilliger Wehrdienst

Der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen ist ein sechsmonatiger Grundwehrdienst als Probezeit, an den sie einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst von bis zu 17 Monaten anschließen können. Insgesamt sind also bis zu 23 Monaten freiwilliger Wehrdienst möglich.

Für Ihren Dienst bekommen Sie nicht nur einen Sold, sondern erwerben damit auch wertvolle Beitragszeiten für Ihre spätere Rente. Ihr Vorteil: Die fälligen Beiträge für diese Pflichtversicherung zahlen nicht Sie, sondern der Staat.

Bei der Rentenberechnung werden einheitliche hypothetische Verdienste zugrunde gelegt. Denn die Rentenbeiträge richten sich nicht nach dem tatsächlichen Sold, sondern betragen 60 Prozent der sogenannten Bezugsgröße für die alten Bundesländer. Diese liegt aktuell bei3.290 Euro monatlich, beziehungsweise 39.480 Euro jährlich.

Freiwilligendienste

Der Bundesfreiwilligendienst - früher als Zivildienst bekannt - ist ein freiwilliger Dienst in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Der BFD dauert in der Regel zwischen 6 bis längstens 18 Monate. Darüber hinaus ist im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts auch eine Gesamtdauer von 24 Monaten möglich. Ihr Engagement für unsere Gesellschaft wird dabei vom Staat belohnt: Sie können während dieser Zeit ohne eigene Beiträge Rentenansprüche aufbauen. Das gilt ebenfalls, wenn Sie sich für ein Freiwilliges Soziales oder ein Ökologisches Jahr entscheiden.

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer erhalten Sie in der Regel ein angemessenes Taschengeld - es darf zur Zeit monatlich maximal 402,00 Euro betragen. Denn als angemessen gelten sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung für die alten Bundesländer (aktuell: 7.050,00 Euro monatlich). Anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sind zusätzlich auch entsprechende Geldleistungen möglich.

Die Freiwilligendienste gelten als Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. Sie sind damit in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert. Ihre Beiträge zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ist beim BFD ausgeschlossen. Ihr Freiwilligendienst wirkt sich somit positiv auf Ihr Rentenkonto aus: Denn generell gilt, dass jeder einzelne Beitrag die spätere Rentenhöhe - je nach Beitragshöhe - positiv beeinflusst. 

Üben Sie neben dem BFD zusätzlich einen Nebenjob aus, gelten die Minijob-Regeln: Ihr Arbeitsentgelt darf monatlich bis 538  Euro betragen und ist neben dem BFD ebenso versicherungsfrei möglich wie eine kurzfristige Beschäftigung von bis zu drei Monaten. Die Entgelte und Leistungen werden also nicht addiert.

Wichtiger Hinweis:
Bitte lassen Sie Nebentätigkeiten unbedingt von Ihrer Einsatzstelle genehmigen!

Gut zu wissen

  • Wenn Sie vom Wehrdienst beispielsweise zur Aufnahme eines Studiums beurlaubt wurden und keinen Sold erhalten, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig.

  • Wenn Sie als Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind, können Sie diese Befreiung auf Antrag auch auf Ihren Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst erstrecken lassen.

  • Während der Freiwilligendienste besteht für Sie dem Grunde nach Anspruch auf Waisenrente.

  • Haben Sie bereits vor Beginn Ihres freiwilligen Wehrdienstes einen Riestervertrag abgeschlossen, zahlt der Bund unter bestimmten Voraussetzungen auch für diese Alterssicherung die Beiträge. Bitte wenden Sie sich dazu an das Bundesamt für Wehrverwaltung.

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