Deutsche Rentenversicherung

Sicherheit von Anfang an

Endlich das erste selbst verdiente Geld. Mit Ihrem Einstieg ins Berufsleben sind Sie auch automatisch Mitglied der Deutschen Rentenversicherung.

Umfassender Schutz im Berufsleben

Mit uns, der Deutschen Rentenversicherung, haben Sie eine verlässliche Partnerin an Ihrer Seite: Wir bieten Ihnen einen umfassenden Schutz - von Anfang an!

Für einige Leistungen gelten zwar Mindestversicherungszeiten, aber mit Ihrer Ausbildung gilt Ihr Versicherungsschutz bereits vom ersten Arbeitstag an bei einem Arbeitsunfall.

Unsere Leistungen umfassen weit mehr als Rentenzahlungen. Die Deutsche Rentenversicherung:

  • bietet bei beginnenden gesundheitlichen Beschwerden Präventionsleistungen in ausgesuchten Einrichtungen
  • bietet Ihnen bei längerer Krankheit oder in Folge von Unfällen Rehabilitationsleistungen in modernsten Einrichtungen
  • übernimmt Leistungen, wenn  Erkrankungen Ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz einschränken
  • finanziert Umschulungen oder Weiterbildungen, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können
  • und zahlt Erwerbsminderungsrenten, wenn Sie nur noch teilweise oder gar nicht mehr beruflich aktiv sein können. 

Übrigens:
Die Familien unserer Versicherten sind im schlimmsten Fall automatisch über Hinterbliebenenrenten - wie Witwen- oder Witwer- und Waisenrenten - abgesichert. 

Sie zahlen nur die Hälfte

Der aktuelle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent Ihres Bruttoeinkommens. Üblicherweise übernimmt Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber die Hälfte und überweist den Gesamtbeitrag an Ihre Krankenkasse. Die wiederum leitet den Beitrag dann an uns weiter. Sie müssen sich hier um nichts kümmern. Sofern Sie lediglich eine monatliche Ausbildungsvergütung von 325 Euro oder weniger bekommen, übernimmt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sogar den vollen Sozialversicherungsbeitrag für Sie.

Das zählt für die Rente

Jeder eingezahlte Euro zählt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das fängt mit Ihrem ersten Beitrag in der Ausbildung an und endet mit dem letzten Beitrag vor Rentenbeginn. Dabei zählt besonders die Höhe Ihrer eingezahlten Beiträge, doch auch die Zeiten selbst beeinflussen teilweise Ihre Rentenhöhe und bestimmen vor allem, ob Sie überhaupt einen Leistungsanspruch haben. Für bestimmte Leistungen gilt nämlich eine Mindestversicherungszeit, die so genannte Wartezeit.

Optimal für Ihre Rente: Viele Beitragszeiten

Die Zeit, in der Sie als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer oder als selbstständige Pflichtversicherte beziehungsweise selbstständiger Pflichtversicherter in Deutschland Geld verdienen, gilt als Beitragszeit. Ebeneso zählen dazu: Zeiten Ihrer beruflichen Ausbildung, Ihr Wehrdienst beziehungsweise Bundesfreiwilligendienst, Zeiten der Kindererziehung und der Pflege eines Familienmitglieds (mindestens 10 Stunden unentgeltlich pro Woche).

Förderlich für die Rente: Beitragsfreie Zeiten

Zu den beitragsfreien Zeiten zählen insbesondere Anrechnungszeiten. Das sind beispielsweise (sofern keine Pflichtbeitragszeit): Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Krankheitszeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr, Zeiten einer Rehabilitationsmaßnahme, die Mutterschutzfristen bei einer Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Zeiten der Ausbildungssuche sowie Schul- und Studienzeiten oder der Besuch einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach dem 17. Lebensjahr.

Rentenblicker - Das Jugendportal Deutschen Rentenversicherung
Gerade erst mit der Ausbildung begonnen und jetzt schon an die Rente denken? Ja, weil die lange Zeit bis zur Rente ein Riesenvorteil ist. Denn je früher Sie sich über das Thema Altersvorsorge informieren, desto besser sind sie für Ihren späteren Ruhestand gerüstet.
www.rentenblicker.de

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