Deutsche Rentenversicherung

Wie hoch wird meine Rente?

Wie sich die Rente berechnet ist zwar kompliziert, aber nicht undurchschaubar.

Wie sich die Rente berechnet

Dadurch, dass sich Ihre Rente aus Ihrem Lebenslauf ergibt und verschiedene rentenrechtliche Zeiten und Rentenarten existieren, ist Ihre Rentenberechnung nicht auf eine simple Formel reduzierbar.

Eine Hochrechnung Ihrer Rente können Sie Ihrer Renteninformation entnehmen, die wir Ihnen jährlich per Post zusenden. Eine weitere Hilfe ist unser Online- Rentenhöhenrechner. Und wer ganz genau wissen möchte, wie die Rentenberechnung funktioniert, dem erklären wir weiter unten die Rentenformel.

Die Rentenhöhe online berechnen

Mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner können Sie mit einfachen Angaben aus Ihrer Renteninformation außer dem Rentenbeginn auch die Rentenhöhe ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind allerdings unverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung in einer unserer Beratungsstellen nicht ersetzen.

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Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner neustarten

Die Rentenberechnung

Ihre monatliche Rentenhöhe berechnet sich mit der so genannten Rentenformel - einer Multiplikation verschiedener Werte:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert         = monatliche Rentenhöhe

Entgeltpunkte

Um die Entgeltpunkte zu ermitteln, wird Jahr für Jahr Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht Ihr Verdienst exakt dem Durchschnittsverdienst im entsprechenden Jahr, ergibt das 1 Entgeltpunkt.

Beispiel: Im Jahr 2017 haben Sie 37.077 Euro brutto verdient. Das war in diesem Jahr auch der Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Sie erhalten also exakt einen Entgeltpunkt für das Jahr 2017. Läge Ihr Verdienst darunter, beispielsweise genau bei der Hälfte, so wäre das ein halber Entgeltpunkt, also 0,5 Entgeltpunkte. Hätten Sie das 1,5-fache von 37.077 Euro verdient, so bekämen Sie 1,5 Entgeltpunkte.

Zeiten, in denen Sie Ihre Kinder bis zum 10. Lebensjahr erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden so berücksichtigt, als hätten Sie in diesem  Zeitraum einen „hypothetischen“ Verdienst gehabt, der sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst richtet.

Zugangsfaktor

Damit werden Zu- und Abschläge bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt. Abschläge fallen an, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge, wenn Sie beispielsweise nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf Ihre Rente verzichten und diese erst später beanspruchen. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt der Zugangsfaktor 1,0.

Rentenartfaktor

Hier kommt es auf die Art Ihrer Rente an: Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0 als Rentenartfaktor.

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung haben als Rentenartfaktor den Wert 0,5, Vollwaisenrenten den Wert 0,2 und Halbwaisenrenten den Wert 0,1.

Bei Witwen- beziehungsweise Witwerrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6 - je nachdem ob die Rente nach neuem oder altem Recht gezahlt wird.

Aktueller Rentenwert

Das ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die im Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkte in eine auszahlbare individuelle monatliche Rente umzurechnen.

Der aktuelle Rentenwert wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst und daher jährlich neu festgesetzt. Aktuell beträgt er 37,60 Euro für Westdeutschland, 37,60 Euro für Ostdeutschland.

Das gilt für Neue Bundesländer

Damit sich für Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner der neuen Bundesländer aus den vergleichsweise niedrigen Verdiensten in der ehemaligen DDR und dem heute noch unterschiedlichen Lohnniveau keine Nachteile bei der Rentenberechnung ergeben, werden dort die Entgelte auf "Westniveau" angehoben. Das heißt, Ihr Verdienst in den neuen Bundesländern (ehemalige DDR) wird mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Dieser Faktor entspricht etwa dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-­Durchschnittsentgelt und wurde für jedes Jahr einzeln festgelegt.

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