Deutsche Rentenversicherung

Soziale Selbstverwaltung: Koalitionsvertrag umsetzen

Datum: 26.09.2019

Zur aktuellen Diskussion über geplante Gesetzesänderungen im Bereich der Selbstverwaltung der Krankenkassen verweist die Deutsche Rentenversicherung Bund auf ihre bereits im Sommer dieses Jahres verabschiedete Resolution der Bundesvertreterversammlung, die Sie hier nachlesen können:

Die soziale Selbstverwaltung ist konstitutives Merkmal unseres Sozialstaates, demokratisches Element und Ausdruck gelebter Sozialpartnerschaft. Die soziale Selbstverwaltung steht seit Jahrzehnten für einen verantwortungsvollen, sorgfältigen und professionellen Umgang mit den von den Arbeitgeber*innen und Versicherten erwirtschafteten Beitragsmitteln und eine an Versicherten und Arbeitgeber*innen orientierte Umsetzung des gesetzlichen Rahmens. Es hat sich bewährt, dass die unmittelbar Betroffenen selbst die für die Verwaltung der Träger entscheidenden Sach- und Personalentscheidungen vornehmen und nicht, zum Beispiel eine Ministerialbürokratie mit einer parteipolitisch besetzten Führung.

In der Deutschen Rentenversicherung nutzt die Selbstverwaltung dabei die eingeräumten Spielräume, zum Beispiel für innovative Weiterentwicklungen von Präventions-, Rehabilitations- und Nachsorgeleistungen. Oberstes Anliegen ist es dazu beizutragen, dass möglichst Viele möglichst gesund bis zum Eintritt in die Rente aktiv am Erwerbsleben teilhaben können.

Die Selbstverwalter*innen engagieren sich neben der verantwortungsvollen Tätigkeit in den Leitungs- und Entscheidungsgremien der Träger nahezu täglich als Versicherungsberater*innen und -älteste oder in den Widerspruchsausschüssen. Die Selbstverwaltung gewährleistet bundesweit die gleichen Services und einen niedrigschwelligen Zugang bei allen Rentenversicherungsträgern zu den Leistungen der Rentenversicherung, dies auch digital.

Wir sehen daher mit Sorge die Tendenz einiger politisch Verantwortlicher, den Rahmen für Selbstverwaltung immer enger zu ziehen und den Beitragszahlenden ihre direkte Steuerung zu entziehen. Aktuelle Beispiele dafür sind die im Referentenentwurf eines Faire-Kassenwahl-Gesetzes vorgesehene Beseitigung der sozialen Selbstverwaltung im GKV-Spitzenverband sowie ihre Schwächung im MDK-System.

Wir fordern deshalb die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, alle Eingriffe in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung zu unterlassen und stattdessen die im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbarte Stärkung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung umzusetzen.

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