Deutsche Rentenversicherung

Erziehungsrente: Hilfe für Geschiedene mit Kindern

Datum: 16.10.2019

Alleinerziehende haben es oft finanziell nicht leicht. Stirbt der frühere Ehepartner plötzlich, und die monatlichen Unterhaltszahlungen fallen deshalb aus, können Geschiedene mit Kindern dadurch erst recht in eine schwierige Situation geraten. Helfen kann die Erziehungsrente, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin erklärt.

Die Erziehungsrente gehört zu den Renten wegen Todes der Deutschen Rentenversicherung. Sie soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen und so die Erziehung des Kindes ermöglichen. Anders als etwa die Witwenrente wird die Erziehungsrente aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt. Voraussetzung ist, dass derjenige fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht wieder geheiratet hat und die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden ist.

Die Erziehungsrente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Bezogen werden kann sie bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Eigenes Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Höhe der Rente angerechnet.

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/1000 4800.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK