Deutsche Rentenversicherung

Auswirkungen des EU-Austritts Großbritanniens auf die Rente

Datum: 31.01.2020

Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat zunächst keine Auswirkungen auf Rentenansprüche von Versicherten, die Versicherungszeiten in Deutschland und Großbritannien erworben haben. Im Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ist ein Übergangszeitraum zunächst bis zum 31.12.2020 vereinbart, in dem EU-Recht weiter gilt.

Die EU und das Vereinigte Königreich wollen im Laufe des Jahres 2020 die beiderseitigen Beziehungen für die Zeit nach dem Übergangszeitraum neu regeln. Die weitere Entwicklung zu künftigen vertraglichen Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit bleibt abzuwarten.

Rund 223.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung haben eine britische Staatsangehörigkeit und können bei ihrer Rente von den EU-Regelungen profitieren. 52.000 Renten werden an Versicherte gezahlt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Versicherungszeiten in Großbritannien erworben haben. 22.000 Renten werden von der Deutschen Rentenversicherung nach Großbritannien gezahlt.

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