Berlin (dpa/tmn) - Rentner müssen nach ihrem Umzug dem Renten Service der Deutschen Post ihre neue Adresse mitteilen. Der Grund: Dieser Service ist für die Zahlung der Renten zuständig, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Und um die Renten auszahlen zu können, benötigt der Renten Service immer die aktuelle Adresse der Rentner. Adressänderungen werden in jeder Postfiliale entgegengenommen oder können direkt im Internet eingegeben werden.
Wird die neue Adresse nicht mitgeteilt und kann sie nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service die Auszahlung. So soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Überzahlungen kommt. Erst wenn sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service melden, kann die Rente wieder überwiesen werden.
Quelle: dpa/tmn 05.03.2020, 12:57