Deutsche Rentenversicherung

Rentenansprüche für Beschäftigte bei internationalen Organisationen

Datum: 26.06.2020

Eine gesetzliche Neuregelung erweitert ab 01.07.2020 die Ansprüche in der Deutschen Rentenversicherung von Personen, die bei einer internationalen Organisation beschäftigt sind oder waren. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Personen, die bei einer internationalen Organisation beschäftigt sind, sind regelmäßig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung des Beschäftigungslandes versichert, sondern in einem eigenen Sonderversorgungssystem. Daher kann das Europarecht nicht angewendet werden, weil es nur die gesetzlichen Rentenversicherungen in Europa koordiniert. Wurden rentenrechtliche Zeiten auch bei der Deutschen Rentenversicherung zum Beispiel aus anderen Beschäftigungen oder wegen Kindererziehung zurückgelegt, führen alleine diese nicht immer dazu, dass die Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch erfüllt werden kann. Diese Situation tritt insbesondere dann ein, wenn die Beschäftigung bei der internationalen Organisation für einen sehr langen Zeitraum ausgeübt wurde.

Das Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung schafft hier ab 01.07.2020 Abhilfe, indem die Beschäftigungszeiten bei einer internationalen Organisation zusammen mit den Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung für den Rentenanspruch berücksichtigt werden können. Sie werden wie die Versicherungszeiten eines Staates behandelt, der unter das Europarecht fällt. Die Höhe der Rente ergibt sich aus den Zeiten, die zur Deutschen Rentenversicherung entrichtet wurden.

Das Gesetz begünstigt alle Personen, die für eine Internationale Organisation in einem Mitgliedstaat der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz beschäftigt und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung des Beschäftigungsstaates versichert sind oder waren. Bekannte internationale Organisationen, die unter die gesetzliche Neuregelung fallen, sind beispielsweise die Vereinten Nationen mit ihren Unterorganisationen, CERN, ESA, EZB, NATO, WHO, WTO usw.

Berechtigte Personen, die noch keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, sollten prüfen lassen, ob dies zusammen mit den Beschäftigungszeiten bei der internationalen Organisation möglich ist. Berechtigte Personen, die bereits eine Rente beziehen, können eine Neuberechnung der Rente beantragen. Damit die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen kann, muss der Antrag bis spätestens zum 30.06.2022 gestellt werden.

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