Deutsche Rentenversicherung

Rentenversicherung: Dual Studierende sind sozial abgesichert

Datum: 30.09.2020

Berlin (dpa/tmn) - Wer ein duales Studium absolviert, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand während des Studiums Arbeitsentgelt bekommt oder nicht, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

Duale Studiengänge kombinieren Lern- und Praxisphasen, die sich abwechseln: Studierende sind zum Teil an der Hochschule oder Berufsakademie und in den praktischen Phasen in Betrieben oder Unternehmen. Mit den Firmen haben Studierende meist einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen.

Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt an Studierende eines dualen Studiums, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Wer weniger als 325 Euro verdient, muss selbst keine Beiträge zahlen. Das übernimmt dann der Arbeitgeber. Überschreitet das Gehalt diese Grenze, teilen sich Studierende und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte.

Quelle: dpa/tmn 30.09.2020, 04:19

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