Deutsche Rentenversicherung

Sozialversicherungsrechengrößen 2021

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozial­versicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die der Anpassung zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2019 lag nach Angaben des Bundessozialministeriums im Bundesgebiet bei 2,94 Prozent und in den alten Bundesländern 2,85 Prozent.

Die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 muss nun noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Nähere Informationen dazu können Sie der Website des BMAS entnehmen.

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