Deutsche Rentenversicherung

Bis Jahresende Zulagen für Riester-Rente beantragen

Datum: 28.10.2020

Riester-Sparer bekommen einen Zuschuss. Der kommt allerdings nicht automatisch. Der Antrag sollte bald ausgefüllt werden. Das geht auch rückwirkend.

Berlin (dpa/tmn) - Wer mit einer Riester-Rente für den Ruhestand vorsorgt, profitiert von staatlichen Zulagen. Diese Zulagen müssen jedoch beantragt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Die Zulagen sind beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags zu beantragen. Das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Danach verfällt der Anspruch. Wer also die Zulagen für das Jahr 2018 erhalten möchte, muss sie bis zum 31. Dezember 2020 beantragen.

Alternativ kann ein Dauerzulagenantrag gestellt werden. Er bevollmächtigt den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen. Wichtig: Änderungen in den Einkommens- und Lebensverhältnissen, beispielsweise die Geburt eines Kindes, müssen unbedingt und zeitnah dem jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags mitgeteilt werden.

Quelle: dpa/tmn 28.10.2020, 04:19

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK