Deutsche Rentenversicherung

Zuzahlungen zur Rehabilitation

Datum: 06.11.2020

Bewilligt die gesetzliche Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitation, übernimmt sie auch die Kosten dafür. In einigen Fällen müssen die Patienten jedoch etwas zuzahlen:

Für eine ambulante Rehabilitation fallen grundsätzlich keine Kosten für die Rehabilitanden an. Bei einer stationären Rehabilitation in einer Reha-Klinik müssen Patienten sich an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligen. Die Zuzahlung ist auf 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt und beträgt in der Regel 10 Euro pro Kalendertag. Bei einer sogenannten stationären Anschlussrehabilitation, die direkt auf eine Krankenhausbehandlung folgt, fallen Zuzahlungen nur für die ersten 14 Tage an.

Es gibt aber Ausnahmen: Wenn das monatliche Nettoeinkommen unter 1275 Euro liegt, können Versicherte eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen. Rehabilitanden unter 18 Jahren brauchen generell keine Zuzahlungen leisten.

Wer – zumindest teilweise – von der Zuzahlung befreit werden kann, weiß das Team am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Die kostenlose Broschüre "Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft" steht Ihnen hier zum Download bereit.

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