Deutsche Rentenversicherung

Für Rentenanspruch: Aufbewahrungsfristen beachten

Datum: 09.11.2020

Wie hoch die spätere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einmal sein wird, hängt vom beruflichen Werdegang ab. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, sollte deshalb Unterlagen wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise so lange aufbewahren, bis der Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist. Das gilt auch für Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld.

Einige Zeiten, zum Beispiel über die Schulausbildung oder Zeiten der Kindererziehung, fließen nicht automatisch ins Rentenkonto ein und müssen daher separat nachgewiesen werden.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt eine frühzeitige Kontenklärung. Der Antrag kann kostenlos in einer der rund 160 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen aufgenommen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie muss dafür vorab ein Termin gebucht werden. Eine Übersicht der Auskunfts- und Beratungsstellen gibt es hier im Internet. Gerne hilft auch das Team am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 weiter.

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