Deutsche Rentenversicherung

Grünes Licht für digitale Rentenübersicht

Datum: 20.11.2020

Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen Bürgerinnen und Bürger künftig gebündelt Informationen über die gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung auf einem internetbasierten Portal abrufen können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewertet die geplante Einführung der Digitalen Rentenübersicht positiv. Damit kann der Informationsstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Altersvorsorge verbessert werden. Seit der Einführung der Renteninformation in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Deutsche Rentenversicherung Bund sich immer wieder für deren Weiterentwicklung zu einem Gesamtüberblick über die individuellen Anwartschaften in allen Säulen der Alterssicherung eingesetzt und intensiv an ihrer Entwicklung mitgewirkt. Das vorgesehene Angebot einer Digitalen Rentenübersicht stellt eine sinnvolle Ergänzung der bereits existierenden Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung dar.

Die Entwicklung der Digitalen Rentenübersicht innerhalb des im Entwurf vorgesehenen Zeitrahmens ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund ambitioniert, aber grundsätzlich machbar. Die Deutschen Rentenversicherung Bund geht davon aus, dass ihr sämtliche Kosten erstattet werden, die im Zusammenhang mit der Digitalen Rentenübersicht entstehen. Dazu gehören die Kosten für die Entwicklung des Portals, aber auch die Kosten, die in der Betriebsphase entstehen.

Mit dem Gesetz sollen darüber hinaus die Sozialversicherungswahlen modernisiert und damit die Selbstverwaltung der Sozialversicherung gestärkt werden. Ziel ist es, die Transparenz des Wahlverfahrens zu erhöhen und den Bekanntheitsgrad der Sozialversicherungswahlen zu steigern, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Dies wird aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung positiv bewertet. Bei den Sozialversicherungswahlen werden Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber in die Selbstverwaltung gewählt. Die Selbstverwaltung trifft die wichtigen Entscheidungen in der Rentenversicherung.

Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Beschaffung von Rehabilitationsleistungen verbessert werden. Gleichzeitig werden das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten, die eine Rehabilitation machen und die Qualitätsorientierung im Zusammenhang mit der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung gestärkt. Dies ein Schritt zu mehr Patientenautonomie und unterstützt das Ziel aller Akteure im Reha-Bereich, dass Versicherte nach einer Erkrankung möglichst schnell wieder in das Erwerbsleben zurückkehren können.

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