Deutsche Rentenversicherung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Corona-Krise

Datum: 03.12.2020

Die Deutsche Rentenversicherung führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung durch. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung in Berlin anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung hin.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen helfen, trotz einer Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben eingegliedert zu sein, so dass eine vorzeitige Rente vermieden werden kann. Für diesen Personenkreis sind gesetzlich besondere Ausbildungs- und Beschäftigungsformen mit speziellen Leistungen vorgesehen. Dazu zählen neben den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen insbesondere auch Berufliche Trainingszentren, die Berufsförderungswerke und die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung. Die Leistungsanbieter nehmen auch in Corona-Zeiten ihre Aufgaben wahr und halten dabei die notwendigen Hygieneregeln ein. Sollte aufgrund der Auswirkungen von Corona der Präsenzbetrieb nicht möglich sein, wird auf alternative Betreuungsformen wie beispielsweise Online-Präsenz gesetzt. Darin drückt sich das Ziel der Deutschen Rentenversicherung aus, dass die Leistungen in den Einrichtungen fortgeführt und die individuellen Rehabilitationsziele weiterverfolgt werden können.

Die Deutsche Rentenversicherung hat 2019 rund 135.000 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht.

Rat und Hilfe bietet auch das Team am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenfreien Nummer 0800 1000 4800.

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