Deutsche Rentenversicherung

Medizinische Rehabilitation: Wunsch- und Wahlrecht nutzen

Datum: 11.01.2021

#einlebenlang - Rehabilitation

Um erfolgreich zu sein, muss eine medizinische Rehabilitation auf die Bedürfnisse der behandelten Person abgestimmt sein. Nicht nur die Diagnose, auch persönliche Umstände müssen berücksichtigt werden. Versicherte sollten bei der Antragstellung deshalb unbedingt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Wünsche und Anforderungen an die Reha mitteilen.

Ob ganztägig ambulant oder stationär, den Ort der Rehabilitation, der geplante Beginn oder welche Rehabilitationsklinik es sein soll: Versicherte haben ein Mitspracherecht. Anhand bestimmter Kriterien werden die Wünsche geprüft. Wurde etwa ein bestimmtes Rehabilitationszentrum als Wunscheinrichtung angegeben, muss dieses auch für die Indikation geeignet sein. Es muss in angemessener Zeit erreichbar und ein freier Platz verfügbar sein.

Alle Informationen hat die Deutsche Rentenversicherung in den kostenlosen Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“ zusammengefasst. Diese beiden Broschüren können Sie unterhalb dieses Textes ansehen, herunterladen und ausdrucken.

Gerne helfen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800 weiter.

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