Deutsche Rentenversicherung

Unbedingt wichtige Unterlagen aufbewahren

Datum: 14.01.2021

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt vom beruflichen Werdegang ab. Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sollten deshalb Unterlagen wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise so lange aufbewahren, bis ihr Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist. Gleiches gilt für Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld.

Wichtig: Einige Zeiten, zum Beispiel über die Schulausbildung oder Zeiten der Kindererziehung, fließen nicht automatisch ins Rentenkonto ein.

Sie müssen separat nachgewiesen werden. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb eine frühzeitige Kontenklärung. Der Antrag kann kostenlos in einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen aufgenommen werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dafür aufgrund der Corona-Pandemie zwingend notwendig. Eine Übersicht der Auskunfts- und Beratungsstellen finden Sie online auf www.deutsche-rentenversicherung.de.

Gerne helfen auch die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 weiter.

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