Deutsche Rentenversicherung

Tipps für Arbeitgeber

Datum: 22.01.2021

Wer Arbeitnehmer beschäftigt, bezahlt sie auch für ihre Arbeit. Dieses Arbeitsentgelt ist in der Regel beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber muss also beispielsweise die Beiträge an die Kranken- und Rentenversicherung seiner Beschäftigten berechnen und an die richtige Stelle zahlen. Entstehen hierbei Fehler und werden diese später erkannt, kommt es zu Nachforderungen durch die Sozialversicherungsträger.

Um Arbeitgeber zu unterstützen, hat die Deutsche Rentenversicherung die Broschüre "Auf den Punkt gebracht: Beiträge" veröffentlicht. Sie bietet Informationen, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden. Ein Entgeltkatalog am Ende der Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft Arbeitgebern, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten.

Die Broschüre ist kostenlos und kann direkt hier heruntergeladen werden:

Auf den Punkt gebracht: Beiträge

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