Deutsche Rentenversicherung

Reha mit der Rentenversicherung: Wann Patienten zuzahlen müssen

Datum: 28.01.2021

#einlebenlang - Rehabilitation

Bewilligt die gesetzliche Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitation, übernimmt sie auch den Löwenanteil der Kosten: Bei einer ambulanten Rehabilitation fallen grundsätzlich keine Kosten für die Rehabilitanden an.

Bei einer stationären Rehabilitation in einer Reha-Klinik besteht hingegen eine Zuzahlungspflicht für Unterkunft und Verpflegung. Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Euro pro Kalendertag und ist auf 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Bei einer „stationären Anschlussrehabilitation“, die direkt auf eine Krankenhausbehandlung folgt, müssen Patienten nur für 14 Tage zuzahlen.

Wichtig: Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter 1.316 Euro, können Patienten auf Antrag von der Zuzahlungspflicht befreit werden. Der Wert wurde angehoben von 1.274 Euro in 2020. Rehabilitanden unter 18 Jahren brauchen generell nichts zuzahlen.

Wer zumindest teilweise von der Zuzahlung befreit werden kann, wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Die kostenlose Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ können Sie hier herunterladen.

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