Deutsche Rentenversicherung

Jobben und Studieren

Datum: 24.03.2021

Werden Sozialabgaben fällig?

Viele Studenten arbeiten neben dem Studium oder absolvieren ein Praktikum. Immer wieder tauchen dann Fragen auf wie: Muss ich aufgrund der Beschäftigung Sozialabgaben zahlen? Und wenn ja: In welcher Höhe?

Grundsätzlich sind Studenten in einem Beschäftigungsverhältnis – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Allerdings gibt es für sie Ausnahmeregelungen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Studierende zahlen bei 450-Euro-Minijobs keine Sozialabgaben, es besteht aber Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Konkret heißt das für studentische Minijobber: Von ihrem Verdienst aus dem Minijob wird ein Beitrag zur Rentenversicherung einbehalten. Davon können sich Studierende aber - wie alle anderen Minijobber - befreien lassen.

Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung übernimmt bei studentischen Minijobbern der Arbeitgeber.

Ausnahmeregel für kurzfristige Minijobs

Eine Ausnahme gilt bei kurzfristigen Minijobs. Hier zahlen weder Arbeitgeber noch Minijobber Beiträge zur Sozialversicherung. Dafür muss die Beschäftigung von Beginn an auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet sein. Die Höhe des Verdienstes bleibt in diesem Fall unberücksichtigt.

Besondere Regeln für Werkstudenten

Studierende, die mehr als 450 Euro im Monat verdienen und länger als drei Monate oder 70 Tage arbeiten, gelten nicht als Minijobber, sondern als versicherungspflichtige Beschäftigte.

Ist der Studentenjob auf maximal 20 Stunden pro Woche ausgelegt, sind die studentischen Aushilfen als Werkstudenten anzusehen. In den Semesterferien dürfen Werkstudenten mehr arbeiten. Grundsätzlich müssen sie aber mehr Student als Arbeitnehmer sein.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Tipps für Studenten: Jobben und studieren". Bei Fragen unterstützen Sie auch gerne unsere Beraterinnen und Berater am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

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