Deutsche Rentenversicherung

Beiträge und Steuern sparen: Freibetrag für Übungsleiter

Datum: 14.04.2021

Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren Menschen, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in einer vergleichbaren Tätigkeit arbeiten. Auch wer nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit ausübt oder alte, kranke oder behinderte Menschen pflegt, kann den Freibetrag erhalten. Ein Nebenjob ist eine Tätigkeit, die nicht ausschließlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes dient. Es wird lediglich ein Zuverdienst erzielt.

Die gezahlte Aufwandsentschädigung ist bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei. Für diesen steuerfreien Anteil werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Der Übungsleiterfreibetrag ist ab 2021 von jährlich 2.400 auf 3.000 Euro erhöht worden. Er kann auch anteilig geltend gemacht werden – beispielsweise mit 250 Euro pro Monat.

Die Internetseite www.minijob-zentrale.de bietet weitere Informationen zu diesem Thema ebenso wie zur Ehrenamtspauschale. Bei Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie auch in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.

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