Deutsche Rentenversicherung

Arbeitslosigkeit zählt auch für die Rente

Datum: 20.04.2021

Wer seinen Job verliert, sollte sich immer arbeitslos melden. Selbst wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann sich das auszahlen. Denn nur dann zählt die Zeit auch für die spätere Rente. Wer zum Beispiel früher in Rente gehen will, muss auf eine Mindestversicherungszeit kommen. Eine gemeldete Arbeitslosigkeit hilft, diese Versicherungszeiten zu sichern.

Langjährig Versicherte brauchen zum Beispiel eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren, bevor sie in Rente gehen können. Bei dieser Variante muss der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Besonders langjährig Versicherte brauchen eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an.

Gut zu wissen: Wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel auch Rentenbeiträge. Die Beiträge werden auf Grundlage von 80 Prozent des der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgelts gezahlt.

Beim Arbeitslosengeld 2, das sich dem Arbeitslosengeld anschließt, gibt es den Rentenanspruch nicht. Diese Zeit ist aber ebenso wie die Zeit des Arbeitslosengeldes 1 für die Mindestversicherungszeiten wichtig. Außerdem haben Arbeitslose auch Anspruch auf Reha-Leistungen, die möglicherweise beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt helfen können.

Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800. Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie auch in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.

Quelle: dpa/tmn vom 15.04.2021

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