Deutsche Rentenversicherung

Post-Covid-Syndrom: Anschlussrehabilitation fördert Heilung

Datum: 03.05.2021

Im zweiten Jahr der Pandemie wird immer deutlicher: Wer an Covid-19 erkrankt war, kann noch lange unter gesundheitlichen Folgen leiden. Oft führt das dazu, dass die Betroffenen zeitweilig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Mediziner sprechen dann vom „Post-Covid-Syndrom“. Unter anderem werden Erschöpfung, Herzprobleme, Luftnot, Angststörungen und Depressionen beobachtet.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit in Folge der Erkrankung eingeschränkt oder gefährdet ist, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine Anschlussrehabilitation (AHB) an. Die Sozialdienste der Akutkrankenhäuser unterstützen bei der Antragstellung. Die Rentenversicherung bearbeitet Anträge auf Anschlussrehabilitation im beschleunigten Verfahren, so dass Betroffene die Zusage für die Rehabilitation schnell erhalten.

Mit ihren Rehakliniken deckt die Rentenversicherung bundesweit ein breites Spektrum für diverse Krankheitsbilder ab, die Folge von Covid-19 sein können. Für Rehabilitanden mit Lungenerkrankung bietet sie unter anderem Kranken- und Atemgymnastik, Ausdauer-, Bewegungs- und Krafttraining, Ergotherapie sowie balneo-physikalische Therapien an.

Alle Formulare und Informationen zur AHB finden Sie auf der Internetseite "Anschlussrehabilitation (AHB)" der Deutschen Rentenversicherung. Bei weiteren Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.

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