Deutsche Rentenversicherung

Grundsicherung - Finanzielle Hilfe für Rentner

Erfahren Sie hier mehr über diese Sozialleistung

Datum: 26.05.2021

Menschen deren eigenes Einkommen oder Vermögen so gering ist, dass es nicht ausreicht, um damit den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten, können einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen geltend machen.

Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung, die beantragt werden muss. Zuständiger Leistungsträger ist das Sozialamt des Wohnortes, Bereich Grundsicherung. Das Sozialamt entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Anträge die bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen, werden an den zuständigen Leistungsträger weiterleitet.

Die Rentenversicherung informiert Rentnerinnen und Rentner mit der Zusendung des erstmaligen Rentenbescheides über Voraussetzungen und Ansprüche im Rahmen der Grundsicherung. Bei Renten unter 925 Euro liegt dem Bescheid bereits ein Antragsformular bei. Da die Rentenversicherung die übrigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht kennt, kann sie im Rentenbescheid aber noch keine Aussage zu einem konkreten Anspruch treffen. Diesen kann nur der zuständige Sozialhilfeträger feststellen.

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