Wer eine Altersrente bezieht und einen Angehörigen pflegt, kann die eigene Rente erhöhen. Wichtig: Die Pflegekasse zahlt bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für ältere Menschen, die nicht erwerbsmäßig jemanden pflegen, entfällt die Beitragszahlung.
In einem solchen Fall kann es von Vorteil sein, auf ein Prozent der Rente zu verzichten und sich für eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent zu entscheiden. Dann zahlt die Pflegekasse nämlich auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen diese Beiträge dann die Rente im Rahmen der Rentenanpassung.
Der Verzicht auf ein Prozent der Rente kann sich deshalb durchaus lohnen. Es empfiehlt sich jedoch, vorab mögliche Auswirkungen auf eine gegebenenfalls vorhandene betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung zu erfragen. Ist die Pflegetätigkeit beendet, können Rentner bzw. Rentnerinnen wieder in die Vollrente wechseln.
Ausführliche Informationen zu Teilrente und Pflege erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“.
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