Deutsche Rentenversicherung

Rentensteuer: Selbstverwaltung zu Urteilen des Bundesfinanzhofs

Datum: 31.05.2021

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 31. Mai 2021 seine Entscheidungen in zwei Verfahren, die sogenannte Doppelbesteuerung von Altersrenten betreffend, verkündet.

Hierzu äußern sich Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender, wie folgt:

„In den jetzt entschiedenen Fällen ist der Bundesfinanzhof zu der Entscheidung gekommen, dass keine „verfassungswidrige Doppelbesteuerung“ vorliegt. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung an sich wurde für rechtmäßig erklärt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof gemahnt, künftige Rentnergenerationen in den Blick zu nehmen. Daher ist es konsequent, dass das Bundesfinanzministerium zugesagt hat, Änderungen der Rentenbesteuerung vorzubereiten. Die Deutsche Rentenversicherung wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten. Unmittelbare Auswirkungen für die Rentnerinnen und Rentner ergeben sich aus den heutigen Entscheidungen nicht.“

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht" und auf der Internetseite des Bundesfinanzhofs.

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