Deutsche Rentenversicherung

Hilfe für die Steuererklärung


Datum: 21.06.2021

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung stellt ihnen auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke helfen.

Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen die Werte eingetragen werden können. Durch die Neugestaltung der Steuererklärung und die automatische Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt ist es seit diesem Jahr nicht mehr zwingend erforderlich die Daten in die "Anlage R" und "Altersvorsorgeaufwand" einzutragen. Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte.

Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern, die schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wurde die Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2020 gemeldeten Daten automatisch zugesandt. Der Versand fand zwischen Mitte Januar und Ende Februar diesen Jahres statt. Soweit eine Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann sie unter folgendem Link im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/rentenbezugsbescheinigung angefordert werden.

Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800. Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.

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