Deutsche Rentenversicherung

Die Seele heilen mit einer psychosomatischen Reha

Datum: 13.10.2021

#einlebenlang - Rehabilitation

Die Seele heilen mit einer psychosomatischen Rehabilitation

Depressionen, Angststörungen, Essstörungen: Mit speziellen Rehabilitationen hilft die Deutsche Rentenversicherung Menschen, die psychisch erkrankt sind. Derzeit wird bei psychischen Störungen deutschlandweit eine Rehabilitation in 195 Reha-Einrichtungen angeboten. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich der Woche der seelischen Gesundheit hin.

Psychosomatische Reha beantragen

Betroffene müssen hierfür eine medizinische Rehabilitation beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel in den letzten zwei Jahren Pflichtbeiträge für mindestens sechs Kalendermonate gezahlt haben. Alle Antragsformulare gibt es online auf www.deutsche-rentenversicherung.de. Versicherte können direkt auf der Homepage ihren Antrag digital stellen. Notwendig ist in jedem Fall ein ärztlicher Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. Anträge können auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, beim Servicetelefon oder einem/r Versichertenberater/in oder einem/r Versichertenältesten gestellt werden.

Rentenversicherung übernimmt Großteil der Kosten

Die Kosten für eine psychosomatische Rehabilitation trägt die Rentenversicherung fast komplett. Bei einer ganztägig ambulanten Reha-Leistung gibt es keine Zuzahlungen. Bei stationären medizinischen Leistungen besteht eine Zuzahlungspflicht von höchstens 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage im Kalenderjahr. In der Regel dauert eine psychosomatische Rehabilitation fünf bis sechs Wochen.

Wunsch- und Wahlrecht nutzen

Um den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, können die Antragsteller ihre Wünsche und Anforderungen an die Reha der Rentenversicherung mitteilen. Ob ganztägig ambulant oder stationär, der Ort der Rehabilitation, der geplante Beginn oder welche Rehabilitationseinrichtung es sein soll: Versicherte haben hier ein Wunsch- und Wahlrecht. Anhand bestimmter Kriterien werden die Wünsche seitens der Rentenversicherung geprüft und diese nach Möglichkeit erfüllt.

Reha schützt vor Erwerbsminderung

Eine Rehabilitation ermöglicht vielen psychisch erkrankten Versicherten dauerhaft erwerbstätig zu bleiben. Erhebungen der Rentenversicherung zeigen, dass auch zwei Jahre nach einer Rehabilitation wegen psychischer Störungen lediglich rund 15 Prozent der Betroffenen eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente beziehen.

Prävention: Psychischen Erkrankungen vorbeugen

Doch im Fokus steht die Gesunderhaltung. Deshalb bietet die Rentenversicherung unter dem Namen RV Fit auch Präventionsleistungen an, mit denen etwa bei ersten psychischen Beeinträchtigungen frühzeitig gegengesteuert werden kann. Dieses Angebot soll verhindern, dass aus psychischen Belastungen krankhafte psychische Störungen werden. Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung informiert und berät Betriebe vor Ort auch zur Vorbeugung von psychischen Erkrankungen.

Alle Infos zu den Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung sind online auf www.deutsche-rentenversicherung.de/reha verfügbar. Dort können auch die kostenlosen Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“  sowie sämtliche Antragsformulare heruntergeladen werden. Gerne helfen auch die Mitarbeitenden unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800 weiter. Das Team des Firmenservice ist Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 453 oder per E-Mail an firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de erreichbar.

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