Deutsche Rentenversicherung

Vorzeitige Wartezeiterfüllung: Geschützt ab dem ersten Tag

Datum: 18.10.2021

Für einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Mindestversicherungszeit – auch „Wartezeit“ genannt – von besonderer Bedeutung. Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann zum Beispiel nur gezahlt werden, wenn Betroffene unter anderem mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Doch auch Berufsanfänger sind durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Grund ist die „vorzeitige Wartezeiterfüllung“. Sie kommt dann zum Tragen, wenn wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Erwerbsfähigkeit vermindert wird.

Betroffene müssen zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig gewesen sein. Es genügt aber auch, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.

Weitere Infos bietet die kostenfreie Broschüre „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“. Sie kann direkt unterhalb dieses Artikels heruntergeladen werden. Auch das Team des kostenfreien Servicetelefons hilft unter 0800 1000 4800 gerne weiter.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK