Deutsche Rentenversicherung

Rente: Vorsorgen und Steuern sparen

Datum: 08.11.2021

Wer für den Ruhestand vorsorgt, kann dabei sogar Steuern sparen. Denn Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung, etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und bestimmten privaten Leibrentenversicherungen, können schrittweise vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Möglich macht das der Übergang in die „nachgelagerte Besteuerung“. 

Noch sind diese Aufwendungen aber nicht in voller Höhe steuerfrei: Der steuerfreie Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt seit 2005 jährlich um zwei Prozentpunkte an. 2005 betrug der Anteil 60 Prozent der Beträge, 2021 sind es bereits 92 Prozent und ab 2025 wird er 100 Prozent betragen. Dann sind die Aufwendungen vollständig steuerfrei. 

Sie sind jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag absetzbar: In 2021 beträgt er 25.787 Euro für Ledige und 51.574 Euro für Verheiratete. Da der Freibetrag noch nicht 100 Prozent erreicht hat, steht Versicherten auch der Höchstbetrag noch nicht in vollem Umfang zu. Im Jahr 2021 sind es also 92 Prozent von 25.787 Euro bzw. von 51.574 Euro.

Die wichtigsten Infos gibt es zu diesem Thema hier im Netz. Allgemeine Fragen zur privaten Altersvorsorge beantwortet das Team der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800

 

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