Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie eine Rentenminderung ausgleichen können

Datum: 15.11.2021

Menschen, die vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten, müssen eine Rentenminderung in Kauf nehmen. Für jeden vorzeitigen Monat werden 0,3 Prozent Abschläge berechnet. Pro Jahr sind das 3,6 Prozent. Mit besonderen Beiträgen ist es aber möglich, diese Rentenminderung auszugleichen.

Der Ausgleichsbetrag ist unter anderem von der Renten- und der Abschlagshöhe abhängig. Zur Berechnung müssen Versicherte vorab eine besondere Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente beantragen. Das kann jeder, der bereits 50 Jahre alt ist. Außerdem müssen die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllt werden.

Die Auskunft enthält neben dem Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung auch die voraussichtliche Höhe der Altersrente und die Rentenminderung zum gewünschten Rentenbeginn. Versicherte können wählen, ob sie die Minderung teilweise oder ganz ausgleichen wollen und ob sie die gesamte Summe oder lieber Teilbeträge zahlen.

Das Formular "V0210" für die besondere Rentenauskunft steht unterhalb dieses Artikels zum Download bereit. Auch am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800 gibt es zu diesem Thema Informationen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie zudem im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung.

Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.

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