Am 10. und 11. Februar 2022 tagte das Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) zu dem Thema "Die soziale Sicherung der Erwerbsminderung: Entwicklungen, Status quo und Perspektiven".
In einer lebhaften Mischung aus Vorträgen diverser Expertinnen und Experten sowie Diskussionen tauschten sich knapp 150 Teilnehmende aus Wissenschaft, Politik und Rechtsprechung online zum Thema aus. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Johannes Varwick, Lehrstuhlinhaber für Internationale Beziehungen und europäische Politik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
In der Veranstaltung wurde der zentrale Stellenwert der sozialstaatlichen Absicherung des Lebensrisikos Erwerbsminderung deutlich. Dabei gehört die Versorgung von Invalidität historisch zum Kern der Rentenversicherung, trotz Wandels über die Zeit gilt dies bis heute.
In Ihrem Grußwort schlug die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach den Bogen vom historischen Rückblick über die aktuellen Entwicklungen, die Auswirkungen der Reformen der vergangen Jahre bis zu aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit Erwerbsminderungsrenten. Dieses Themenspektrum zog sich dann auch durch die Tagung.
Die Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Brigitte Gross gab einen umfassenden Einblick in die aktuelle Entwicklung des Erwerbsminderungs-Rentengeschehens, zum Beispiel die Zunahme von Indikationen aus dem Bereich psychischer Erkrankungen.
In den Beiträgen der weiteren Vortragenden wurde die Notwendigkeit sichtbar, zukünftig gesundheitliche Probleme in der späten Erwerbsphase und den Übergang von Erwerbsminderungs- in Altersrenten im demografischen Wandel aktiv zu gestalten. Für ein gutes Verständnis der Reintegration in den Arbeitsmarkt spielen sowohl die subjektive Perspektive der rückkehrenden Versicherten als auch die Arbeitsalltage nach Rückkehr an den Arbeitsplatz in den Betrieben eine wichtige Rolle.
Auch der international vergleichende Blick auf Erwerbsminderungs-Sicherungssysteme war lohnenswert. Im europäischen Vergleich lassen sich Parallelen feststellen, zum Beispiel eine forcierte Aktivierung der erkrankten Versicherten und eine gewollte Beschleunigung der Rückkehrprozesse in die Arbeit.
In der lebhaften Paneldiskussion wurde klar, dass es noch einige offene Punkte zu Hindernissen und Potentialen der Arbeitsmarktreintegration zwischen den beteiligten Institutionen gibt. Weitere Reformen bleiben erforderlich.