Wenn ein Ehepartner verstorben ist, dämpft eine Witwen- bzw. Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung finanzielle Einbußen ab. Gehen Hinterbliebene wieder eine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft ein, entfällt diese Rente.
In einem solchen Fall besteht aber die Möglichkeit, eine Abfindung zu bekommen. Sie wird formlos bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt. Dieser benötigt dafür außerdem die neue Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
Wie hoch die Abfindung ist, hängt unter anderem davon ab, ob Hinterbliebene eine große oder kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten. Für eine große Witwen- oder Witwerrente bekommen sie zwei Jahresbeträge der in den letzten zwölf Kalendermonaten durchschnittlichen gezahlten Rente. Die Rentenzahlungen für die ersten drei Monate nach dem Rentenbeginn, das sogenannte Sterbevierteljahr, werden dabei nicht berücksichtigt. Wurde bei der Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen angerechnet, ist der Rentenbetrag nach der Anrechnung ausschlaggebend.
Die Abfindung nach einer kleinen Witwen- oder Witwerrente fällt geringer aus und ist abhängig davon, ob sie nach „neuem“ oder „altem“ Recht gezahlt wird. Warum erklären die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Alle Infos gibt es in der kostenlosen Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten “. Sie kann unter dieser Meldung heruntergeladen werden.
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