Deutsche Rentenversicherung

Rentenanpassung: Renten steigen 2022 deutlich

Datum: 22.03.2022

Die Renten steigen zum 1. Juli 2022 in den alten Bundesländern um 5,35 Prozent und in den neuen Bundesländern um 6,12 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 34,19 Euro auf 36,02 Euro.

"Die Renten steigen in diesem Jahr deutlich. Es wird eine der höchsten Rentenanpassungen in Deutschland seit Einführung der Rentenversicherung geben. Hierdurch wird die hohe Preissteigerung, die in diesem Jahr erwartet wird, für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner abgemildert", erklärte Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern nun 98,6 Prozent des Westwerts (bisher 97,9 Prozent).

"Rückblickend hat es für die Rentnerinnen und Rentner seit 2010 ein deutliches Plus bei der Rente gegeben. So sind die Standardrenten von 2010 bis 2020 im Westen um über 25 Prozent und im Osten über 37 Prozent gestiegen. Der Anstieg lag damit deutlich über der Entwicklung der Inflation in diesem Zeitraum", führte Roßbach aus.

Weitere Informationen zur diesjährigen Rentenanpassung haben wir in den nachfolgenden Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:

Was ist die Rentenanpassung?

Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.

Wie funktioniert die Rentenanpassung?

Vereinfacht gesagt, wird die Höhe einer Rente wie folgt berechnet: Die erworbenen Rentenanwartschaften, die man als Entgeltpunkte bezeichnet, werden mit dem sogenannten aktuellen Rentenwert multipliziert. Im Rahmen der Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Dabei gibt es zurzeit noch unterschiedliche aktuelle Rentenwerte für Ost und West. Seit dem 1. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2024 werden bestehende Unterschiede schrittweise abgebaut.

Wer legt die Höhe der Rentenanpassung fest?

Die Höhe der Rentenanpassung wird in der Regel von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Im Jahr 2022 wird die Rentenanpassung ausnahmsweise per Gesetz geregelt, da gleichzeitig Änderungen an ihrer Berechnungsweise vorgenommen werden.

Welche weiteren Änderungen werden 2022 an der Rentenanpassungsformel vorgenommen?

Mit dem Rentenanpassungsgesetz 2022 tritt der Ausgleichsfaktor („Nachholfaktor“) vorzeitig wieder in Kraft treten. Er war nach bisherigem Recht bis einschließlich 2025 ausgesetzt. Darüber hinaus werden Änderungen an der Berechnungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors vorgenommen, damit Schwankungen bei den Rentenanpassungen nach oben und unten gedämpft werden. Zudem wird ein statistischer Sondereffekt aus dem Jahr 2019, der dazu führte, dass das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wurde, bereinigt.

Wie hoch ist die Rentenanpassung 2022?

Die Renten steigen zum 1. Juli 2022 in den alten Bundesländern um 5,35 Prozent und in den neuen Bundesländern um 6,12 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 34,19 Euro auf 36,02 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern nun 98,6 Prozent des Westwerts (bisher 97,9 Prozent).

Wie hoch waren die Rentenanpassungen seit dem Jahr 2000?

Rentenanpassung zum
01.07.
West
(in Prozent)
Ost
(in Prozent)
20000,600,60
20011,912,11
20022,162,89
20031,041,19
2004--
2005--
2006--
20070,540,54
20081,101,10
20092,413,38
2010--
20110,990,99
20122,182,26
20130,253,29
20141,672,53
20152,102,50
20164,255,95
20171,903,59
20183,223,37
20193,183,91
20203,454,20
2021-0,72
20225,356,12

Wie hoch fällt die Rentenanpassung bei einer Rentenhöhe von 1.000 Euro aus?

In den alten Bundesländern steigen die Renten zum 1. Juli 2022 um 5,35 Prozent, so dass eine Rente, die nur auf West-Beiträgen beruht, von vormals 1.000 Euro nun 1.053,50 Euro beträgt. In den neuen Bundesländern beträgt die Erhöhung 6,12 Prozent, so dass eine Rente, die nur auf Ost-Beiträgen beruht, von vormals 1.000 Euro nun auf 1.061,20 Euro steigt.

Auf welcher Grundlage wird die Höhe der Rentenanpassung festgelegt?

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Grundsätzlich folgt die Anpassung der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Rentenkürzungen sind durch die sogenannte „Rentengarantie“ gesetzlich ausgeschlossen, werden jedoch mit folgenden Rentenerhöhungen verrechnet (Ausgleichsfaktor oder „Nachholfaktor“).

Welche Auswirkungen hat die gesetzliche Regelung zur Angleichung der Renten in Ost und West auf die diesjährige Rentenanpassung?

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 erfolgt seit 2018 eine schrittweise Angleichung der Renten in Ost und West. Deshalb kann die Rentenanpassung Ost nicht kleiner ausfallen als West.

Zum 1. Juli 2022 beläuft sich der aktuelle Rentenwert im Osten auf 98,6 Prozent des Westwertes. Bis zum Jahr 2024 steigt er schrittweise auf 100 Prozent. Von dieser Verfahrensweise, die als „Angleichungstreppe“ bezeichnet wird, gibt es jedoch eine Ausnahme. Hierfür wird jedes Jahr in einer Vergleichsberechnung ein aktueller Rentenwert im Osten nach der alten, vor 2018 geltenden Formel ermittelt. Dieser Wert wird mit dem Wert verglichen, der nach der Angleichungstreppe ermittelt wird. Der höhere der Werte aus der Vergleichsberechnung kommt jeweils für die Rentenanpassung im Osten zur Anwendung. In diesem Jahr gilt der Wert nach der „Angleichungstreppe“. Auch in der Vergleichsrechnung wurde dabei der statistische Sondereffekt aus dem Jahr 2019 bereinigt.

Welche der einzelnen Faktoren wirken sich auf die Rentenanpassung 2022 aus?

WestOst

Für die Rentenanpassung bzw. den
Vergleichswert relevante Lohnentwicklung

(einschließlich statistischer Revisionseffekt)

1,0580

1,0532

Nachhaltigkeitsfaktor

(bundeseinheitlich)

1,0076

1,0076

Beitragssatzfaktor

(bundeseinheitlich)

1,0

1,0

Daraus sich ergebender aktueller
Rentenwert (West) bzw.
Vergleichswert (Ost)

36,45 Euro

35,45 Euro

Ausgleichsfaktor (berechnet
aus Rentenanpassung 2021)

0,9883

-

Neuer aktueller Rentenwert

36,02 Euro

Aktueller Rentenwert (Ost)
nach der Tabelle der
"Angleichungstreppe"

-35,52 Euro

Ergebnis:

aktuelle Rentenwerte

Rentenanpassung

36,02 Euro (wie oben)

5,35 Prozent

35,52 Euro (höherer Wert)

6,12 Prozent

Welchen Einfluss hat die Entwicklung der Bruttolöhne auf die Rentenanpassung?

Für die Rentenanpassung in einem Jahr ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer in den Vorjahren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Vor der Rentenanpassung 2022 sind die maßgeblichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer um 5,8 Prozent West und 5,3 Prozent Ost gestiegen.

Welchen Effekt hat der Nachhaltigkeitsfaktor auf die Rentenanpassung?

Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall – wie 2022 – wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,76 Prozentpunkte.

Im Nachhaltigkeitsfaktor werden standardisierte Größen verwendet. Diese werden im Gesetz als „Äquivalenzbeitragszahler“ und „Äquivalenzrentner“ bezeichnet. Die Zahl der Rentenbezieher wird dafür in die Anzahl von Standardrentnern (mit 45 Entgeltpunkten) umgerechnet, die Zahl der Beitragszahler auf Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst. Diese Umrechnung ist notwendig, um Verzerrungen durch Kleinstrenten und marginal Beschäftigte auszuschließen.

Welche Veränderungen bei der Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors gibt es in diesem Jahr?

Bei der Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors wird zur Bestimmung der aktuellen Anzahl von Beitragszahlern (Äquivalenzbeitragszahlern) ein Durchschnittsentgelt verwendet, das nach bestimmten festen Regeln geschätzt werden muss. Bis zur Rentenanpassung 2021 kamen dafür Lohndaten aus länger zurück liegenden Jahren zum Einsatz. Dies führte immer wieder zu Schwankungen in der Höhe des Nachhaltigkeitsfaktors. Mit der Neuregelung, die bei der Rentenanpassung 2022 erstmals zum Einsatz kommt, erfolgt die Schätzung des Durchschnittsentgelts für den Nachhaltigkeitsfaktor auf Basis der aktuell vorliegenden Lohndaten. Dadurch werden die beschriebenen Schwankungen im Nachhaltigkeitsfaktor und damit in der Höhe der Rentenanpassungen vermieden.

Welchen Einfluss hat die Veränderung des Beitragssatzes auf die Rentenanpassung?

Maßgebend ist hier die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. 2019 und 2020 lag der Beitragssatz bei 18,6 Prozent, sodass die Rentenanpassung nicht beeinflusst wird.

Wie wirkt sich der sogenannte Nachholfaktor auf die Rentenanpassung aus?

Die Faktoren der Rentenanpassungsformel hätten im Jahr 2021 bei den Renten West eine Kürzung um 3,25 Prozent ergeben. Davon entfielen rund 2,1 Prozentpunkte auf einen rein statistischen Sondereffekt. Der Rest wurde durch die Folgen der Corona-Krise verursacht. Die Rentengarantie verhindert jedoch generell eine Kürzung. Durch die aktuelle Gesetzesänderung wird nun geregelt, dass der auf die Corona-Krise entfallende Effekt (rund 1,17 Prozentpunkte) nachträglich mit den laufenden Rentenanpassungen verrechnet wird. Eine ähnliche Regel galt auch schon bis zum Jahr 2018. Der Nachholbedarf ist mit der Rentenanpassung 2022 vollständig abgebaut.

Welcher statistische Sondereffekt wird in diesem Jahr bereinigt?

Die Rentenanpassung orientiert sich grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Arbeitnehmer. Deshalb ist es wichtig, welche Gruppen von Arbeitnehmern in der Statistik berücksichtigt werden.

In die Versichertenstatistik wird seit dem Jahr 2019 eine zusätzliche Personengruppe einbezogen. Es handelt sich um Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze schon überschritten haben und eine Vollrente wegen Alters beziehen. Die Versicherungspflicht dieser Gruppe wurde mit dem Flexirentengesetz geändert. Deshalb werden sie seit 2019 in der Versichertenstatistik miterfasst und bei der Ermittlung des Versichertenentgeltes mitberücksichtigt. Da es sich dabei überwiegend um Personen mit unterdurchschnittlichen Entgelten handelt (insbesondere Minijobber), fiel das aus der Versichertenstatistik ermittelte Durchschnittsentgelt im Jahr 2019 durch die Erweiterung der Statistik um rund 2 Prozent niedriger aus, als ohne diese Gruppe. Dieser statistische Sondereffekt des Durchschnittsentgelts aus dem Jahr 2019 hatte im Jahr 2021 Auswirkungen auf den Lohnfaktor und damit auf den Ausgleichsbedarf („Nachholbedarf“), das Rentenniveau und den Vergleichswert Ost. Zur Rentenanpassung 2022 wird der Sondereffekt durch die Neuregelung bereinigt und hat somit keine Auswirkung.

Wie hoch ist das Netto-Rentenniveau vor Steuern?

Das Netto-Rentenniveau vor Steuern beträgt 48,14 Prozent. Dieser Wert ergibt sich nach der Bereinigung des statistischen Sondereffektes aus dem Jahr 2019 und ist daher mit dem Vorjahreswert nicht zu vergleichen. Die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent wird damit überschritten.

Wie und wann werden die Rentenbezieher über die Erhöhung ihrer Renten informiert?

Die Rentnerinnen und Rentner werden mit der Rentenanpassungsmitteilung über die Höhe der Rentenanpassung informiert, welche voraussichtlich in der Zeit vom 7. Juni bis 27. Juli 2022 versandt wird. In dem Schreiben wird auch mitgeteilt, wann der neue Betrag ausgezahlt wird. Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen und die Auszahlung der Renten erfolgt durch den Renten Service der Deutschen Post AG.

Ich benötige meine Rentenanpassungsmitteilung und finde diese nicht mehr. Was kann ich tun?

Die Rentenanpassungsmitteilungen werden noch bis Ende Juli 2022 versandt. Haben Sie Ihre Mitteilung bis dahin nicht erhalten oder können diese nicht mehr auffinden, können Sie eine Zweitausfertigung über die Online-Dienste der Rentenversicherung beantragen. Stellen Sie hierbei sicher, dass der Rentenversicherung Ihre aktuelle Anschrift bekannt ist.

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