Deutsche Rentenversicherung

Ehe kaputt? Versorgungsausgleich!

Datum: 28.11.2022

Beim „Versorgungsausgleich“ werden die Renten- und Versorgungsansprüche aus der Ehezeit zwischen beiden Partnern gleichmäßig aufgeteilt: Jeder bekommt die Hälfte des anderen. Geteilt werden etwa Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Beamtenverhältnis sowie aus Betriebsrenten, Riester-Renten oder privaten Versicherungsverträgen.

In vielen Fällen wird durch den Versorgungsausgleich bei einem Partner eine eigene Versorgung gebildet oder die bestehende erhöht. Haben sich Paare zum Beispiel geeinigt, dass ein Elternteil während der Ehe in Teilzeit arbeitet, um die Kinder zu erziehen, sollen ihm daraus keine Nachteile für die Rente entstehen. Die Regelungen zum Versorgungsausgleich gelten auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die seit dem 1. Januar 2005 begründet wurden.

Ausführliche Informationen zum Versorgungsausgleich gibt es in der kostenlosen Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“. Die Broschüre können Sie direkt unter dieser Meldung herunterladen.

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