Deutsche Rentenversicherung

Änderungen des Krankenversicherungsbeitrags wirkt bei Rentnern zeitversetzt


Datum: 30.03.2023

Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat sich zum 1. Januar 2023 der Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse geändert. Bei Rentnerinnen und Rentnern, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, wirkt sich diese Änderung erst zeitversetzt ab März 2023 aus, denn der aus der Rente zu zahlende Beitrag wird bei verändertem Beitragssatz erst zwei Monate später erhoben. Dies gilt sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben. 

Im Januar und Februar 2023 werden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge deshalb weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. 

Über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags werden betroffene Rentnerinnen und Rentner über einen Kontoauszug ihrer Bank informiert. Schriftliche Bescheide versendet die Rentenversicherung nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Kontoinhaber und Rentenbezieher nicht identisch sind.

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