Psychische Störungen, Asthma oder Adipositas: Diese und viele weitere Erkrankungen beeinträchtigen Kinder und Jugendliche so stark, dass sie immer wieder in der Schule oder der Ausbildung ausfallen. Die Folgen können so weitreichend sein, dass auch das spätere Erwerbsleben beeinträchtigt wird. Dem kann eine Kinder- und Jugend-Reha von der Deutschen Rentenversicherung vorbeugen. Anlässlich des Weltkindertags am 1. Juni informiert sie darüber.
Mit gezielten therapeutischen Maßnahmen unterstützen die Reha-Angebote der Rentenversicherung dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der jungen Menschen wesentlich zu bessern bzw. wiederherzustellen und ihnen so einen optimalen Start in die weitere Zukunft zu ermöglichen.
„In den Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche werden zum Beispiel Erkrankungen der Atemwege, der Haut, des Herz-Kreislauf-Systems, und des Bewegungsapparates behandelt, sowie psychische Störungen, neurologische Erkrankungen und Übergewicht. Wichtig hierbei ist ein möglichst früher Behandlungsbeginn: Je eher die Therapie beginnt, umso größer sind die Erfolgsaussichten einer Reha“, so die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Insbesondere psychische Störungen hätten im Zuge der Corona-Pandemie bei den Kindern und Jugendlichen zugenommen. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet hier auch in Zukunft einen weiteren Anstieg.
Rund 56.000 Anträge auf eine Kinder- und Jugend-Reha wurden 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt, das sind rund 5.000 mehr als im Jahr 2022. Mehr als 31.000 Leistungen wurden 2023 abgeschlossen. Das entspricht einem Anteil von drei Prozent aller durch die Deutsche Rentenversicherung erbrachten Reha-Leistungen. Damit verzeichne die Rentenversicherung wieder einen steigenden Trend, nachdem die Zahlen aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 rückläufig waren.
Eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche dauert mindestens vier Wochen. Die Rentenversicherung übernimmt neben den Kosten für die Behandlung, Verpflegung und Unterkunft auch die Reisekosten. Wenn es für die Durchführung oder den Erfolg der Reha erforderlich ist, kann ein Kind für die Dauer der Reha begleitet werden. Hiervon ist u.a. auszugehen, wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist. Die Rentenversicherung übernimmt dann die Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson, und kommt sogar für deren Verdienstausfall auf. Anders als bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur steht bei einer Kinder-Reha das Kind und dessen Behandlung im Mittelpunkt. Die Begleitperson erhält Schulungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen.
Das Angebot der Rentenversicherung umfasst seit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes Ende 2016 neben stationären auch ganztägig ambulante und ambulante Leistungen zur Kinder- und Jugend-Reha sowie daran anschließende Nachsorgeleistungen. Der Vorteil der ambulanten Leistungen: Das Umfeld der Kinder und Jugendlichen kann stärker in die Reha mit einbezogen werden. Eine langfristig angelegte ambulante Weiterbetreuung durch Leistungen zur Nachsorge kann zudem den Rehabilitationserfolg des Kindes bzw. des Jugendlichen nachhaltig sichern. Ob ganztägig ambulant oder stationär – damit keine Fehlzeiten in der Schule entstehen, erhalten schulpflichtige Kinder in der Reha-Klinik auch Unterricht.
Grundsätzlich ist eine Reha für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag möglich. Junge Menschen in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Freiwilligendienst können sie sogar bis zum 27. Geburtstag in Anspruch nehmen. Sechs Beitragsmonate eines Elternteils innerhalb der letzten zwei Jahre reichen aus, um einen Reha-Anspruch zu sichern. Der Antrag kann bei der Rentenversicherung gestellt werden. Im ist ein Befundbericht des behandelnden Arztes beizufügen.
Ausführliche Informationen gibt es online auf www.deutsche-rentenversicherung.de/kinderreha. Neben Erfahrungsberichten, Experteninterviews und Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen kann die Reha hier direkt online beantragt und notwendige Unterlagen wie der ärztliche Befundbericht hochgeladen werden.