Deutsche Rentenversicherung

Zehn Jahre Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Datum: 01.10.2015

Vor zehn Jahren ist die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Zum 1. Oktober 2005 wurden mit der umfassenden Reform die bis dahin bestehenden Organisationsstrukturen in der Rentenversicherung grundlegend verändert. Die seinerzeit bestehende Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung wurde beendet. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVAen), die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt, die Seekasse sowie der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) wurden unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung zusammengeschlossen. Die Verwaltungskosten in der Rentenversicherung konnten deutlich gesenkt werden. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Mit der Organisationsreform wurden unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ aus 27 Institutionen vierzehn Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund, der zudem die Wahrnehmung der Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die Rentenversicherung übertragen wurde. Zusammen betreuen sie heute rund 53 Millionen Versicherte und 21 Millionen Rentner.

Der Wandel in der Arbeitswelt und die damit verbundene Verschiebung des Anteils an Versicherten bei den Rentenversicherungsträgern waren 2005 Anlass, die bisherige Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte in der Rentenversicherung zu beenden. Die Versicherten werden nach festen Quoten zu 55 Prozent den regionalen Rentenversicherungsträgern, zu 40 Prozent der Deutschen Rentenversicherung Bund und zu fünf Prozent der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugeordnet.

Durch die Nutzung von Synergieeffekten im organisatorischen Aufbau der Rentenversicherung, eine Intensivierung der Kooperation zwischen den Rentenversicherungsträgern und die Einführung moderner Steuerungsinstrumente hat die Rentenversicherung die bis zum Jahr 2010 angestrebten Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von rund 380 Millionen Euro erfüllt. Auch danach gab und gibt es eine wirksame Begrenzung der Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten beliefen sich 2014 auf nur 1,4 Prozent des Haushaltsvolumens.

Für die Versicherten und Rentner haben sich durch die Organisationsreform Ansprüche und Leistungen nicht verändert. Sie basieren auf einheitlichen gesetzlichen Grundlagen.

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