Deutsche Rentenversicherung

Deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen

40-jähriges Bestehen des Abkommens

Datum: 09.10.2015

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und Deutschland wurde vor 40 Jahren – am 9. Oktober 1975 – in Warschau unterzeichnet. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte, die in Deutschland und in Polen gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, sowie deren Hinterbliebene. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Das Abkommen gilt für alle, die am 31. Dezember 1990 in Deutschland oder Polen gewohnt haben und heute noch dort wohnen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1990 nach Deutschland gezogen sind, gilt das europäische Gemeinschaftsrecht.

Von 1976 bis zum Jahresende 1990 sind mehr als 900 000 – in aller Regel deutschstämmige – Personen von Polen nach Deutschland gezogen und gehören damit zu dem Personenkreis, der eine deutsche Rente nach dem Sozialversicherungsabkommen von 1975 bekommt oder unter bestimmten Voraussetzungen bekommen kann.

Das 40-jährige Bestehen des Abkommens wird von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg heute ab 15.00 Uhr mit einem Festakt im Potsdamer Landtag gewürdigt.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK