Deutsche Rentenversicherung

Normung von Gesundheitsdienstleistungen

Spitzenorganisationen der Sozialversicherung besorgt

Datum: 15.06.2016

Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung sind besorgt über Bestrebungen auf europäischer Ebene, Gesundheitsdienstleistungen zu normen. Medizinische Behandlungsleistungen, Leistungen in der Pflege und Rehabilitation müssten dann unter Umständen nach einem europäischen Standard erbracht werden. Daher appellieren die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Deutsche Rentenversicherung Bund und der GKV-Spitzenverband an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, eine Initiative der polnischen Regierung gegen die aktuellen Normungsaktivitäten auf europäischer Ebene zu unterstützen. Die polnische Initiative steht auf der Tagesordnung für die Sitzung des Rats der Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik und Gesundheit am 17. Juni 2016.

Eine Standardisierung von Gesundheitsdienstleistungen ist nach Meinung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nicht geeignet, mehr Patientensicherheit und Zugang zu einer hochwertigen Versorgung zu erreichen. Sie könnte sogar das Gegenteil bewirken. Als Beispiel verweisen die Spitzenverbände der drei Sozialversicherungen auf die Qualitätssicherung in der Pflege oder bei der medizinischen Versorgung und Rehabilitation. In diesen Bereichen gibt es in Deutschland etablierte Verfahren der Selbstverwaltung, die auf die spezifischen Bedingungen der nationalen Versorgungssituation ausgerichtet sind. Durch eine europäische Normung könnten parallele oder gar konkurrierende Strukturen entstehen. Da sich die Gesundheits- und Sozialsysteme der EU-Mitgliedsstaaten erheblich unterscheiden, ist zu befürchten, dass eine gemeinsame Norm nur als Minimalkonsens erreicht werden kann. Es besteht die Gefahr, dass Qualitäts- und Sicherheitsniveaus abgesenkt würden. Leidtragende wären die Versicherten. Hinzu kommt, dass die europäischen Verträge den Gesundheits- und Sozialbereich ausdrücklich den Mitgliedsstaaten zuweisen.

Normen beschreiben technische und qualitätsbezogene Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen. Sie haben Empfehlungscharakter. Ihre Anwendung kann jedoch verbindlich vorgeschrieben sein, wenn rechtliche Vorgaben oder Verträge das festlegen. Bislang beschränkt sich die Normung im Gesundheitswesen auf Medizinprodukte, die Produktsicherheit, persönliche Schutzausrüstungen und Kommunikationsprotokolle bei elektronischen Gesundheitsdienstleistungen (E-Health). Seit 2012 hat die Europäische Kommission jedoch die Möglichkeit, auch die Normung von Dienstleistungen in Auftrag zu geben. Seit kurzem gibt es entsprechende Aktivitäten des Europäischen Normungsinstituts CEN, das sich bereits mit konkreten Normungsinitiativen befasst.

Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Postanschrift: 10704 Berlin
Telefon 030 865-0, Telefax 030 865-27240
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Ihr Kontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Telefon 030 865-89178, Telefax 030 865-27379
dirk.heide@drv-bund.de

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin
Telefon 030 206288-0, Telefax 030 20628888
www.gkv-spitzenverband.de
Ihr Kontakt:
Ann Marini
Telefon 030 206288-4210, Telefax 030 20628888
ann.marini@gkv-spitzenverband.de

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Telefon 030 288763-800, Telefax: 030 288763-808
www.dguv.de
Ihr Kontakt:
Stefan Boltz
Telefon 030 288763-770, Telefax 030 288763-771
stefan.boltz@dguv.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK