Deutsche Rentenversicherung

Reimann zur Finanzsituation in der Rentenversicherung

Rede anlässlich der Bundesvertreterversammlung

Datum: 07.12.2016

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung kann nach aktuellen Vorausberechnungen bis 2021 stabil bei 18,7 Prozent bleiben. Hierauf wies Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung hin. Im Jahr 2022 sei dann eine Anhebung auf 18,9 Prozent zu erwarten.

Nach Reimanns Worten sei im kommenden Jahr mit einer Anpassung der Renten in einer Größenordnung von 1,5 bis 2 Prozent zu rechnen, so Reimann. Die genauen Anpassungssätze stünden erst im Frühjahr des kommenden Jahres fest, wenn gesicherte Daten zur Berechnung des Lohn- und Nachhaltigkeitsfaktors vorliegen. Das Nettorentenniveau vor Steuern werde sich bis Ende nächsten Jahres voraussichtlich leicht auf 48,2 Prozent erhöhen. Momentan liegt es bei 48,0 Prozent. Nach den Modellrechnungen sinke es auf 47,8 Prozent bis 2021, so Reimann.

Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung sinke nach Reimanns Worten bis Ende dieses Jahres auf 32,2 Milliarden Euro oder 1,6 Monatsausgaben. „Ende des vergangenen Jahres sind wir noch von einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 1,47 Monatsausgaben für Ende 2016 ausgegangen“, so Reimann. Die deutlich bessere Entwicklung sei auf die Dynamik bei den Beitragseinnahmen zurückzuführen. Bis 2022 sei mit einem Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,26 Monatsausgaben zu rechnen.

Reimann erinnerte in diesem Zusammenhang noch einmal an die Forderung, Liquiditätsengpässe der Rentenversicherung durch eine verbesserte Mindestausstattung der Nachhaltigkeitsrücklage möglichst auszuschließen. Vor diesem Hintergrund begrüßte er den im Gesamtkonzept zur Alterssicherung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles enthaltenen Vorschlag, die gesetzliche Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben, um so Imageverlusten und Ängsten der Versicherten und Rentner hinsichtlich der Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung von vornherein entgegenzuwirken, so Reimann.

Reimann kritisierte, dass die Rentenversicherung für die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die sogenannte Mütterrente keine ausreichende Kompensation erhält. Der Bund werde sich zwar ab 2019 durch einen höheren Bundeszuschuss an den Mehrausgaben beteiligen. „Diese zusätzlichen Zahlungen reichen allerdings bei Weitem nicht aus, um die Kosten, die aufgrund der Mütterrente entstehen, zu decken“, so Reimann. „Bei der Honorierung früherer Kindererziehungsleistungen handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Kosten, die sachgerecht auch von der gesamten Gesellschaft getragen werden sollten.“

Dies treffe auch auf die Finanzierung einer vorzeitigen Angleichung der Ost-Rentenwerte an die Westwerte zu, die von der Lohnangleichung abgekoppelt ist. Die Vollendung der deutschen Einheit in diesem Bereich müsse gesamtgesellschaftlich durch Steuern finanziert werden und nicht einseitig durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der Rentenversicherung.

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