Deutsche Rentenversicherung

Sozialer Schutz in Europa auch bei der Rente

Arbeitszeiten anrechnen lassen

Datum: 08.05.2018

Für viele Arbeitnehmer ist es heute ganz selbstverständlich, in verschiedenen europäischen Staaten zu leben und zu arbeiten. Das Europarecht stellt sicher, dass ihnen dadurch keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin anlässlich des morgigen Europatages hin.

So unterschiedlich die sozialen Sicherungssysteme sind, eins haben sie gemeinsam: Eine Rente kann nur gezahlt werden, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden. Um dies zu erreichen, können Zeiten für die Rente aus den verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 15 Jahre in Deutschland und 20 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von insgesamt 35 Jahren für die deutsche Altersrente für langjährig Versicherte. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt grundsätzlich jeder Mitgliedstaat aus seinen Zeiten eine eigene Rente. Daher ist es möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung der Zeiten nicht erfüllt und dadurch keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch erstatten lassen.

Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union und zusätzlich bei Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Auch mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, wie etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien, die ebenfalls entsprechende Regelungen enthalten.

Die kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Leben und arbeiten in Europa“ kann im Internet in verschiedenen Sprachen bestellt oder heruntergeladen werden. Umfassende Informationen zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und Termine für internationale Beratungstage finden Interessierte auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Aktuelle Auskünfte geben darüber hinaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 4800.

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