„Aller Voraussicht nach werden die Einnahmen der Rentenversicherung in diesem Jahr die Ausgaben deutlich übertreffen. Wir erwarten für das Jahr 2018 einen Überschuss in Höhe von rund vier Milliarden Euro“, so Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstands, heute auf der Bundesvertreterversammlung in Berlin. Insgesamt werde für das laufende Jahr mit Einnahmen in Höhe von 306,3 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von 302,3 Milliarden Euro gerechnet.
Deutliches Beitragsplus durch positive Beschäftigungsentwicklung
Diese positive Entwicklung liege vor allem an dem starken Wachstum bei den Beitragseinnahmen. Allein die Pflichtbeiträge wegen abhängiger Beschäftigung seien in den ersten drei Quartalen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 4,6 Prozent gestiegen. „Das ist die höchste Zunahme in den vergangenen 10 Jahren“, so Buntenbach. Infolge dessen dürfte sich die Nachhaltigkeitsrücklage bis zum Jahresende auf knapp 38 Milliarden Euro erhöhen. Dies entspreche 1,77 Monatsausgaben.
Steigende Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten durch deutlichen Kinderzuwachs
Mit über acht Prozent besonders stark gestiegen seien die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten. „Der deutliche Anstieg der Beitragseinnahmen in diesem Jahr liegt in erster Linie an der starken Zunahme der Zahl der unter Dreijährigen in der Bevölkerung“, so Buntenbach.
Mehrkosten des sogenannten Rentenpakts
Die Kosten für die Leistungsverbesserungen, die sich aus der jüngsten Rentenreform ergeben, beliefen sich nach Buntenbachs Worten im Jahr 2025 auf rund fünf Milliarden Euro. Der größte Teil davon entfalle auf die sogenannte Mütterrente II, die allein 3,8 Milliarden Euro ausmache. Bis 2025 stiegen die jährlichen Mehrausgaben durch die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten auf etwa eine Milliarde Euro. Gleichzeitig führten die Beitragsausfälle durch die Ausweitung der Gleitzone für Niedrigverdiener zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Euro.
Auswirkungen der Haltelinien auf Beitragssatz und Bundeszahlungen
Die jüngste Rentenreform sehe vor, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen dürfe. Ab 2021 greife die Haltelinie, um ein Absinken des Rentenniveaus unter 48 Prozent zu verhindern. „Der dadurch ausgelöste Finanzierungsbedarf sowie die zusätzlichen Leistungsverbesserungen lassen den Beitragssatz nach aktuellen Projektionen stärker steigen als nach geltendem Recht“, so Buntenbach. Im Jahr 2025 greife voraussichtlich erstmals die Beitragssatzgarantie, die bewirke, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen dürfe. Zur Wahrung der Beitragssatzobergrenze müsse der Bund nach derzeitigem Stand der Berechnungen zusätzliche Mittel in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro bereitstellen.