Deutsche Rentenversicherung

Bundesvertreterversammlung befasst sich mit aktuellen Entwicklungen in der Rentenversicherung

Datum: 03.12.2020

Berlin, 3. Dezember 2020

Die in diesem Jahr virtuell tagende Bundesvertreterversammlung befasste sich mit aktuellen Entwicklungen in der Rentenversicherung.

Grußwort von Bundesminister Hubertus Heil

Zu Beginn bedankte sich Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in einer Videobotschaft bei den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern der Deutschen Rentenversicherung: "Aktuell können die meisten Rentnerinnen und Rentner im Alter ein gutes Leben führen, da die Renten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Unsere Aufgabe ist es jetzt, dieses Grundversprechen unseres Sozialstaates auch für jene einzulösen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Bei der Grundrente ist unser Sozialstaat erneut auf Ihre Kompetenz und Erfahrung angewiesen. Ich freue mich, dass Sie diese neue Aufgabe beherzt angenommen haben und es ist eine gute Nachricht für alle Rentnerinnen und Rentner, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Finanzbehörden mit der Umsetzung der Grundrente voll im Zeitplan liegen. Ich möchte allen Teilnehmenden an der heutigen Bundesvertreterversammlung herzlich danken. Danken für Ihre langjährige ehrenamtliche Arbeit im Dienste der Rentnerinnen und Rentner. Ihre Arbeit ist von zentraler Bedeutung für die Stabilität und das Vertrauen in die Rentenversicherung."

Bericht der Bundesvorstandsvorsitzenden Anja Piel zur Finanzsituation

"Trotz der aktuellen Entwicklungen unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie erweist sich die Finanzlage der Rentenversicherung bislang als stabil", sagte Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes, anschließend in ihrem Bericht an die Bundesvertreterversammlung. „Wenn es gelingt, was wir alle hoffen, dass die Pandemie zumindest bis Ende kommenden Jahres im Wesentlichen überwunden sein wird, dann wird die Rentenversicherung auch diese Krise gut verkraften", so Piel.

Entwicklung der Beitragseinnahmen

Die Beiträge aus abhängiger Beschäftigung haben in den Monaten Januar bis Oktober im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nach Piels Worten um 0,9 Prozent zugelegt. Trotz der Corona-bedingten Beitragsrückgänge habe es bei der Rentenversicherung keine Liquiditätsengpässe gegeben, die Rentenzahlung sei zu jeder Zeit sichergestellt. Dazu haben auch die relativ hohe Nachhaltigkeitsrücklage und das an die Situation angepasste Liquiditätsmanagement der Rentenversicherung beigetragen. Die Nachhaltigkeitsrücklage liege mit geschätzten 36,3 Milliarden Euro – dies entspricht 1,53 Monatsausgaben – zum Jahresende noch auf einem relativ hohen Niveau, was maßgeblich auf den konstant gehaltenen Beitragssatz und die Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre zurückzuführen sei. Damit werde die gesetzlich festgelegte Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben bei der Nachhaltigkeitsrücklage auch in diesem Jahr leicht überschritten.

Rentenanpassung 2021

Die Renten in den neuen Bundesländern werden nach Piels Worten im Zuge der Ost-/West-Angleichung der Renten um 0,72 Prozent steigen. Im Westen würden die Renten allerdings voraussichtlich nicht erhöht. Nach dem aktuellen Datenstand müssten die Renten im nächsten Jahr sogar sinken, was aufgrund der gesetzlichen Schutzklausel, der sogenannten Rentengarantie, allerdings ausgeschlossen sei.

Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung könne nach den Vorausberechnungen bis 2022 stabil bleiben. In den Folgejahren bis 2025 liege er nach den aktuellen Arbeitsmarktannahmen der Bundesregierung unter 20 Prozent. Die im Gesetz festgelegte Garantie, dass der Beitragssatz bis 2025 nicht über 20 Prozent ansteigt, greift daher nicht.

Das Rentenniveau liege laut Piel im laufenden Jahr bei 48,2 Prozent, im nächsten Jahr steige es nach den aktuellen Vorausberechnungen auf 49,8 Prozent. In den Jahren bis 2025 werde es voraussichtlich deutlich über der Haltelinie von 48 Prozent liegen. Gesetzlich ist festgelegt, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen darf.

Auch in den Folgejahren bis 2030 werde die gesetzliche Vorgabe, dass der Beitragssatz 22 Prozent nicht überschreiten und das Rentenniveau 43 Prozent nicht unterschreiten darf, eingehalten, sagte Piel.

Mindestnachhaltigkeitsrücklage

Piel bekräftigte die Forderung der Rentenversicherung, die Mindestnachhaltigkeitsrücklage von derzeit nur 0,2 Monatsausgaben anzuheben. Es müsse sichergestellt werden, dass die Rentenversicherung auch zukünftig ihre unterjährige Liquidität aus eigener Kraft sicherstellen kann, so Piel.

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