Deutsche Rentenversicherung

Gundula Roßbach zu 65 Jahren umlagefinanzierte Rentenversicherung

Datum: 22.06.2022

Berlin, 22. Juni 2022

„Vor 65 Jahren hat der Bundestag mit der großen Rentenreform von 1957 die Basis für eine Entwicklung geschaffen, die im Rückblick nur als große Erfolgsgeschichte bewertet werden kann. Sie stellt die „Geburtsstunde“ der heutigen Rentenversicherung im Umlageverfahren dar“, so Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf der heute in Freiburg tagenden Bundesvertreterversammlung.

Vom statischen zum dynamischen Rentensystem

Kern der Rentenreform von 1957 sei eine Neuausrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen: Zum einen wurde das Leistungsniveau mit Inkrafttreten der Reform um rund 60 Prozent angehoben. Zum anderen wurde die Entwicklung der Renten an die der Löhne gekoppelt. Durch diese „dynamische Rente“ nehmen die Rentenbezieher seither regelmäßig an der allgemeinen Lohn- und Wohlstandsentwicklung teil, erklärte Roßbach. Die Rente sollte nicht mehr Zuschuss zum Lebensunterhalt, sondern Lohnersatz im Alter sein, wie es in der damaligen Debatte ausgedrückt wurde.

Umlageverfahren als wesentlicher Stabilitätsfaktor

Durch den mit der Rentenreform vorgenommenen Wechsel vom Kapitaldeckungsverfahren zum Umlageverfahren sei die Rentenversicherung zudem wesentlich verlässlicher geworden. Wirtschaftskrisen, Kriege und Währungsreformen hatten zuvor große Vermögensbestände der Rentenversicherung vernichtet. Im Umlageverfahren werden die Beiträge der Erwerbstätigen nun nicht mehr länger angespart, sondern direkt an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. In diesem Zusammenhang betonte Roßbach: „Nicht zuletzt aufgrund der Flexibilität des Umlageverfahrens konnte die Rentenversicherung in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder erfolgreich an gravierende Veränderungen der ökonomischen, politischen und demografischen Rahmenbedingungen angepasst werden.“

Beitragssatz über Jahrzehnte stabil

Der Beitragssatz zeigte in den vergangenen sechs Jahrzehnten eine bemerkenswerte Stabilität, so Roßbach. Bei einem Schwankungsbereich von knapp zweieinhalb Prozentpunkten seien weder Versicherte noch Unternehmen mit kurzfristigen Belastungsschwankungen konfrontiert worden. Trotz demografischer Veränderungen sei der Beitragssatz aktuell mit 18,6 Prozent niedriger als Mitte der 1980er Jahre. Roßbach konstatierte, der aktuelle Beitragssatz sei der niedrigste seit der Jahrtausendwende.

Anteil der Bundeszuschüsse an der Rentenfinanzierung nicht gestiegen

Entgegen des Eindrucks, den die aktuelle politische Diskussion manchmal nahelegt, sei auch der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der Rentenversicherung heute nicht höher, sondern deutlich niedriger als zum Zeitpunkt der Rentenreform von 1957. Lag der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der Rentenversicherung 1957 noch bei über 30 Prozent, sind es seit 2005 zwischen 23 und 24 Prozent. Die Stabilität des Beitragssatzes ist also bisher nicht durch eine steigende Bedeutung des Bundeszuschusses für die Finanzierung der Rentenversicherung erkauft, so Roßbach.

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