Deutsche Rentenversicherung

Bundesvertreterversammlung am 28.06.2018 in Koblenz

Pressematerialen und Film zur Sitzung

Redebeiträge anlässlich der Sitzung der Bundesvertreterversammlung am 28. Juni 2018 inklusive Folien, Pressemitteilungen und Beschlussfassungen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

28. Juni 2018

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Grußworte
  2. Festlegung der endgültigen Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 7. Dezember 2017 in Berlin
  4. Mündlicher Bericht des Bundesvorstandes zur Lage und Entwicklung der Rentenversicherung
    – mit anschließender Diskussion –
  5. Podiumsdiskussion
    Dialog mit Mitgliedern der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“
    Teilnehmende: Frau Lösekrug-Möller, Herr Schiewerling, Frau Buntenbach, Herr Gunkel, Frau Roßbach
  6. Abnahme der Anlage zur Jahresrechnung 2016 der Deutschen Rentenversicherung Bund
    – Haushaltsrechnung für die Grundsatz- und Querschnittsbereiche
    – Entlastung des Bundesvorstandes und des Direktoriums
  7. Billigung der Anlage zum Geschäftsbericht 2017
  8. 1. Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 SGB VI für die Erbringung von Leistungen zur onkologischen Nachsorge bei malignen Tumorerkrankungen und Systemerkrankungen (Ca-Richtlinien)
    2. Gemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung für Leistungen zur Nachsorge (§ 17 Absatz 2 Satz 1 SGB VI)
    3. Gemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 15a Absatz 5 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Kinderrehabilitation (Kinderreha-Richtlinie)
    4. Gemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 14 Absatz 2 SGB VI über medizinische Leistungen für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden (Präventionsrichtlinie)
  9. Verschiedenes

Beschlussfassungen

Beschluss zur "Abnahme der Anlage zur Jahresrechnung 2016 der Deutschen Rentenversicherung Bund"

Die Abnahme der Anlage zur Jahresrechnung ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen der Selbstverwaltung der Rentenversicherung. Die Anlage zur Jahresrechnung bezieht sich auf die Einnahmen und Ausgaben, die die Rentenversicherung Bund für ihr übertragene Grundsatz- und Querschnittsaufgaben tätigt. Grundsatz- und Querschnittsaufgaben zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle Rentenversicherungsträger übernommen werden oder ihre Wahrnehmung auf alle Rentenversicherungsträger Einfluss hat.

In der heutigen Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde die Anlage zur Jahresrechnung des Jahres 2016 abgenommen und dem Bundesvorstand und dem Direktorium Entlastung erteilt. Die Bundesvertreterversammlung hat damit bestätigt, dass sie mit der in der Anlage dargestellten Haushaltsführung des Bundesvorstandes und des Direktoriums einverstanden ist.

Beschluss zu "Billigung der Anlage zum Geschäftsbericht 2017"
Der Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt die Aktivitäten, Leistungen und Entwicklungen des Hauses im vergangenen Jahr dar. Der Zweck dieses Geschäftsberichtes ist die umfassende Information der Öffentlichkeit. Die Bundesvertreterversammlung hat am heutigen Tag dem Teil des Geschäftsberichts für das Jahr 2017 zugestimmt, der sich auf die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund bezieht. Der Geschäftsbericht wird im Juli veröffentlicht. Er wird im Internet unter „www.deutsche-rentenversicherung.de“ abrufbar sein.

Beschluss zu "Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung für die Erbringung von Leistungen zur onkologischen Nachsorge bei malignen Tumorerkrankungen und Systemerkrankungen"
Der Erlass von Richtlinien für das Erbringen von Leistungen zur Teilhabe sowie von sonstigen Leistungen ist eine der wichtigsten Entscheidungen der Selbstverwaltung der Rentenversicherung. Die Richtlinie für die Erbringung von Leistungen zur onkologischen Nachsorge bezieht sich insbesondere auf die Ziele sowie Art und Umfang der Leistungen, die die Rentenversicherung Bund als sonstige Leistungen zur Teilhabe erbringt.

In der heutigen Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde die neue Fassung der Richtlinie für die Erbringung von Leistungen zur onkologischen Nachsorge bei malignen Tumorerkrankungen und Systemerkrankungen beschlossen.

Beschluss zur "Gemeinsamen Richtlinie der Träger der Rentenversicherung für Leistungen zur Nachsorge"
Der Erlass der Richtlinie für das Erbringen von Leistungen zur Nachsorge, die im Anschluss an eine erbrachte Leistung zur Teilhabe erfolgen, ist eine der wichtigsten Entscheidungen der Selbstverwaltung der Rentenversicherung. Die Richtlinie für die Erbringung von Leistungen zur Nachsorge bezieht sich insbesondere auf die Ziele, die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungen sowie Art und Umfang der Leistungen.

In der heutigen Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde die neue Richtlinie für die Erbringung von Leistungen zur Nachsorge beschlossen.

Beschluss zur "Gemeinsamen Richtlinie der Träger der Rentenversicherung für Leistungen zur Kinderrehabilitation"
Der Erlass der Richtlinie für das Erbringen von Leistungen zur Kinderrehabilitation ist eine der wichtigsten Entscheidungen der Selbstverwaltung der Rentenversicherung. Die Richtlinie für die Erbringung von Leistungen zur Kinderrehabilitation bezieht sich insbesondere auf die Ziele, die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungen sowie Art und Umfang der Leistungen.

In der heutigen Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde die neue Fassung der Richtlinie für die Erbringung von Leistungen zur Kinderrehabilitation beschlossen.

Beschluss zur "Gemeinsamen Richtlinie der Träger der Rentenversicherung über medizinische Leistungen für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden (Präventionsrichtlinie)"
Der Erlass der Richtlinie für das Erbringen von Leistungen zur Prävention ist eine der wichtigsten Entscheidungen der Selbstverwaltung der Rentenversicherung. Die Richtlinie für die Erbringung von Leistungen zur Prävention bezieht sich insbesondere auf die Ziele, die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungen sowie Art und Umfang der Leistungen.

In der heutigen Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde die neue Richtlinie für die Erbringung von Leistungen zur Prävention beschlossen.

Redebeiträge und Folien

Alexander Gunkel: Bericht des Bundesvorstandes

Alexander Gunkel berichtet über die Finanzsituation der Deutschen Rentenversicherung.

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Pressemitteilungen

Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung

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Rentenversicherung stärkt die Kinderrehabilitation

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