Deutsche Rentenversicherung

Rahmenkonzept zum Übergang der Auskunfts- und Beratungsstellen

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Das Rahmenkonzept zum Übergang der Auskunfts- und Beratungsstellen (Anlage) ist Grundlage für die Umsetzung des Personalüberganges und der weiteren organisatorischen Fragen, die mit dem Übergang der Auskunfts- und Beratungsstellen verbunden sind.

Die Entscheidung beruht auf Art. 83 § 3 Abs. 4 RVOrgG, § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13, Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Abs. 2 Nr. 13 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Vorstandes ergibt sich aus § 138 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 53 Abs. 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. dem Beschluss der Vertreterversammlung über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, den 16. Mai 2006

Alexander Gunkel
Dr. Ursula Engelen-Kefer

Inkraft: 25.8.2006

Anlage zur verbindlichen Entscheidung: